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Kryptische Zahlen auf Lebensmitteln: So lesen Sie eine Nährwerttabelle


Angabe auf Lebensmitteln
Kryptische Zahlen: So lesen Sie eine Nährwerttabelle

Von dpa
Aktualisiert am 02.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Angaben auf einer Verpackung: Die Nährwertkennzeichnung gilt nicht für alle Nahrungsmittel.Vergrößern des BildesAngaben auf einer Verpackung: Die Nährwertkennzeichnung gilt nicht für alle Nahrungsmittel. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn-bilder)
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Ob Joghurt, Chips oder Apfelsaft: Ohne schöne Verpackung und Werbeslogan kommen manche Lebensmittel nicht aus. Seit 2016 sollen Nährwerttabellen Fakten schaffen. Aber was steht da überhaupt?

Wohlklingende Werbeversprechen prangen auf vielen schön verpackten Nahrungsmitteln. Klarheit sollen da Nährwerttabellen schaffen, die seit 2016 auf den meisten vorverpackten Lebensmitteln stehen müssen. Oft sorgen die Zahlenreihen beim Verbraucher aber eher fürs Kopfkratzen: Was steht da drauf? Und was muss beachtet werden?

Bezogen auf je 100 Gramm oder Milliliter Inhalt muss das Etikett sieben Nährwerte enthalten:

  • Energiegehalt
  • Fett
  • gesättigten Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Darauf weist das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hin. Freiwillig hingegen sind weitere Angaben wie der Gehalt an Ballaststoffen oder ungesättigten Fettsäuren.

Angaben von Vitaminen und Mineralstoffen

Vitamine und Mineralstoffe dürfen nur dann genannt werden, wenn sie in bedeutsamen Mengen vorkommen – in der Regel sind das 15 Prozent des empfohlenen Tagesbedarfs. Entscheiden sich Hersteller dafür, müssen sie auch aufführen, wie viel Prozent des Tagesbedarfs die jeweils enthaltenen Vitamine oder Mineralstoffe ausmachen.

Allerdings gilt die Kennzeichnungspflicht nicht für alle Nahrungsmittel. Ausgenommen sind beispielsweise Lebensmittel, die lose verkauft oder vor Ort auf Wunsch des Käufers verpackt werden, etwa Wurst an der Fleischtheke oder Brötchen beim Bäcker. Auch Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol müssen keine Nährwerttabelle tragen. Gleiches gilt für Produkte, die nur aus einer Zutat oder Zutatenklasse bestehen wie Mehl, Reis, Kräuter und Gewürze.


Als umstritten gelten Portionsangaben, die sich oft gleich neben den Pflichtangaben finden. Hersteller dürfen diese Portionsgrößen nämlich frei wählen – dementsprechend fallen manche dieser Angaben klein oder unrealistisch aus, wie die Verbraucherzentralen bemängeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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