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Mietvertrag - Haben Rentner besondere Rechte?


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Mietvertrag: Haben Rentner besondere Rechte?

ps (CF) / niw

Aktualisiert am 07.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Mietvertrag: Senioren sind bei Vermietern heiß begehrtVergrößern des Bildes
Mietvertrag: Senioren sind bei Vermietern heiß begehrt (Quelle: imago-images-bilder)

Eines gleich vorweg: Senioren haben keine besonderen Rechte, wenn es um den Mietvertrag geht. Allerdings sind Vertreter der älteren Generation als Mieter bei den meisten Wohnungsgesellschaften sehr begehrt, die ihre Angebote für Rentner zunehmend ausweiten.

Senioren haben keine Sonderrechte beim Mietvertrag

Leider werden Senioren beim Mietvertrag keine Sonderrechte zugestanden. Wie der „Stern“ berichtet, sind auch ältere Menschen an die gesetzlichen oder im Mietvertrag festgesetzten Kündigungsfristen gebunden, und zwar auch dann, wenn sie in ein Pflegeheim eingewiesen werden.

Kündigungsfrist beachten

Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. In dieser Zeit muss die Wohnungsmiete gegebenenfalls parallel zur neuen Miete für das Wohn- oder Pflegeheim entrichtet werden. Ganz schlecht ist es um Ihre Rechte bestellt, wenn Sie einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall kann der Vermieter auf der vollen Vertragslaufzeit bestehen.

Ausnahmeregelungen im Härtefall

Allerdings geht der Gesetzgeber bei Senioren, die ins Pflegeheim kommen, von einem besonderen Härtefall aus. Das bedeutet, dass Sie vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden müssen, sofern Sie einen Nachmieter stellen können. (Was Sie bei einem Umzug ins Altenheim beachten sollten)

Auch Rentner müssen renovieren

Auch beim Thema Schönheitsreparaturen sind Senioren nicht besser gestellt als andere Mieter. Das heißt, die Wohnung ist beim Auszug grundsätzlich zu renovieren. Manchmal ist im Mietvertrag jedoch die Klausel enthalten, wonach in regelmäßigen Abständen von drei bis fünf Jahren verschiedene Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Diese Klausel ist zulässig, sofern der Vermieter Fristen zugrunde legt. (Renovieren beim Auszug: Darauf müssen Sie achten)

Die Klausel mit den Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, dass diese Klausel ungültig ist, wenn die Fristen zu kurz oder zu starr angesetzt werden, also wenn Sie die Fristen Ihres Vormieters übernehmen müssen oder der Vermieter Ihnen einen bestimmten Termin für die Schönheitsreparaturen vorgibt. Das gibt Ihnen das Recht, die Wohnung überhaupt nicht zu renovieren. (Instandhaltung, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen)

In welchen Fällen Sie Ihr Wohnrecht behalten

Ihr Wohnrecht behalten Sie übrigens auch dann, falls sie für unabsehbare Zeit ins Krankenhaus oder Pflegeheim müssen: Erst wenn definitiv feststeht, dass Sie nie mehr in Ihre Wohnung zurückkehren können, darf Ihr Vermieter die Wohnung neu vermieten. (So erkennen Sie ein gutes Pflegeheim)

Senioren sind gefragte Mieter

Nach Angaben der „Welt“ werden Senioren als Mieter stark umworben. Das liegt zum einen daran, dass ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung immer größer wird, und zum anderem daran, dass viele Rentner relativ gut situiert sind.

Betreutes Wohnen als Alternative zum Altenheim

Besonders populär bei Senioren sind betreute Wohnanlagen, die mit dem klassischen „Altersheim“ nur noch wenig gemein haben. Hier bewahren Sie Ihre Selbstständigkeit und bekommen eine auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene Wohnung - barrierefrei, zentral gelegen und sicher. (Integriertes Wohnen: Die Alternative für Senioren)

Mietvertrag genauestens prüfen

Neben der Grundversorgung, dazu gehören Hausservice, Notruf und Betreuung, sollte alles - auch eventuelle Zusatzleistungen wie Haushaltshilfe oder Wäscheservice - vertraglich geregelt sein. Der Mietvertrag muss klar verständlich und übersichtlich sein.

Vorsicht vor schwarzen Schafen

Die „Süddeutsche Zeitung“ warnt, dass sich gerade in diesem Bereich viele schwarze Schafe tummeln, welche die Naivität älterer Menschen ausnutzen. Daher sollten Sie Angebote genau vergleichen, den Mietvertrag gründlich lesen und gegebenenfalls einen Experten zu Rate ziehen. (Betreutes Wohnen ist für viele Senioren das Richtige)

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