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Klimapaket: Bundestag beschließt Klimagesetze – Was sich jetzt ändert


Bundestag beschließt Klimagesetze: Was sich ändert

dpa, Teresa Dapp und Andreas Hoenig

Aktualisiert am 15.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Braunkohlekraftwerk hinter Windrädern: Vor nicht einmal zwei Monaten beschlossen Klimakabinett und Spitzen von CDU, CSU und SPD die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030, das am Freitag, den 15. November 2019, durchgeboxt werden soll. (Symbolbild)Vergrößern des BildesBraunkohlekraftwerk hinter Windrädern: Vor nicht einmal zwei Monaten beschlossen Klimakabinett und Spitzen von CDU, CSU und SPD die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030, das am Freitag, den 15. November 2019, durchgeboxt werden soll. (Symbolbild) (Quelle: Oliver Berg/dpa-bilder)
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Dem Klimapaket der Bundesregierung wird am Freitag voraussichtlich zugestimmt. Das Gesetz erntet aus der Opposition Kritik. Künftig soll jeder den Schutz des Klimas finanzieren.

Die Kritik am Klimapaket reißt nicht ab – doch Union und SPD haben die Gesetze im Eiltempo auf den Weg gebracht, die an diesem Freitag dem Bundestag vorgelegt werden. Ob beim Heizen, Tanken, Pendeln oder Fliegen: Jede und jeder wird davon etwas merken.

So schnell arbeitet die Koalition selten. Vor nicht einmal zwei Monaten beschlossen Klimakabinett und Spitzen von CDU, CSU und SPD die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Opposition und Fachverbände fluchten, weil sie so wenig Zeit hatten, die Entwürfe anzuschauen und zu kommentieren. Kritik gab und gibt es auch inhaltlich reichlich.

Bundesrat als letzte Instanz

Doch die Koalition bleibt dabei: Das Klimapaket, mit dem Deutschland seine Klimaschutz-Ziele sicher erreichen soll, wollen Union und SPD größtenteils noch in diesem Jahr über alle Hürden hieven. Nach dem Bundestagsbeschluss am Freitag bleibt noch eine: der Bundesrat, also die Länder. Vor allem die Grünen in ihren neun Landesregierungen, aber auch andere Länder haben Wünsche angemeldet.

Letztlich brauchen nur bestimmte Änderungen bei der Steuer die Zustimmung des Bundesrats, die anderen Gesetze kann die Kammer nur aufhalten. Es ist aber denkbar, dass am Klimapaket an der ein oder anderen Stelle noch geschraubt wird. Das wird sich Ende November und im Dezember zeigen.

Aber zunächst zu den Beschlüssen von diesem Freitag: Im Grundsatz haben Union und SPD die Gesetze so gelassen, wie sie von der Bundesregierung vorgelegt wurden. Kein Wunder, denn auch die Fraktionen hatten schon ein halbes Jahr um die Details gefeilscht. Gesetze zum Kohleausstieg, zur Windkraft und zu Ölheizungen werden erst noch kommen. Aber was im Parlament beschlossen wird, betrifft eigentlich jeden in Deutschland. Ein Überblick:

CO2-Preis für Heizung und Verkehr

Ab 2021 müssen Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Deutschland in Verkehr bringen, Verschmutzungsrechte für die Menge Treibhausgase nachweisen, die daraus entsteht. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln.

2021 kostet das die wohl mehr als 4.000 betroffenen Unternehmen erst mal nur zehn Euro pro Tonne CO2, der Preis steigt bis 2025 nach und nach auf 35 Euro. Ab 2026 sollen ein Stück weit Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, aber zunächst mit einer Obergrenze von 60 Euro. 35 Euro pro Tonne würde zum Beispiel bedeuten, dass Diesel und Heizöl um etwa elf Cent pro Liter teurer würden, Benzin um nicht ganz zehn Cent. Den Einstieg von zehn Euro kritisieren Fachleute als zu gering, er habe gar keine Lenkungswirkung.

Fliegen verteuern

Die Steuern auf Flugtickets steigen zum April 2020. Fliegen ist besonders klimaschädlich. Die Luftverkehrssteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als zehn Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6.000 Kilometer um knapp zehn Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden, etwa 18 Euro mehr als bislang. Airlines schlagen diese Steuer wohl zumindest teilweise auf die Flugpreise auf.

Pendler entlasten

Um auszugleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, steigt die Pendlerpauschale für längere Strecken für fünf Jahre. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, aber nur für die einfache Entfernung. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann über eine Mobilitätsprämie das Geld aufs Konto überwiesen bekommen.

Gebäudesanierung wird teilweise steuerlich gefördert

Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst auch zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Windkraft als saubere Energiequelle

Über die Möglichkeit, mehr Grundsteuer zu verlangen, sollen Gemeinden stärker von Windkraftanlagen profitieren. Das soll die Akzeptanz für die Windräder bei Anwohnern erhöhen.

Klimaschutzgesetz beschränkt CO2-Ausstoß

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) feiert es als das "Herzstück" der Klimabeschlüsse. Darin wird für die einzelnen Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn ein Bereich die Vorgaben reißt, muss der zuständige Minister ein Sofortprogramm vorlegen, die Bundesregierung muss nachsteuern. Oder, wie Schulze es sagt: "Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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