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Fernbusreisen: Was tun, wenn der Koffer weg ist?


Fernbusreisen
Was tun, wenn der Koffer weg ist?

Fabian von Poser/srt

07.01.2016Lesedauer: 5 Min.
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Fernbusreisen liegen im Trend.Vergrößern des Bildes
Fernbusreisen liegen im Trend. (Quelle: imago)

Der Fernbusmarkt boomt - kein Wunder, dass bei den stetig wachsenden Passagierzahlen immer öfter Gepäck abhanden kommt. Was tun, wenn der Koffer weg ist?

Wer heute innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen reisen will, der hat bei der Auswahl des Verkehrsmittels die Qual der Wahl. Seit 2013 das Monopol der Deutschen Bahn auf innerdeutschen Fernstrecken gefallen ist, haben Busgesellschaften wie Mein Fernbus, Flixbus, Postbus, Berlin Linienbus, Dein Bus, Megabus und die Eurolines der Deutschen Touring den Fernverkehr gehörig aufgemischt. Sie unterbieten sich gegenseitig und vor allem die Bahn mit Sonderangeboten. Der Preis für eine einfache Fahrt von Berlin nach Frankfurt beginnt bei 22 Euro, von München nach Dresden ab 19 Euro, von Hamburg nach Köln geht es bereits für 18 Euro.

Fahrgastrechte fest etabliert

Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Verordnung haben sich auch die Fahrgastrechte für Fernbusreisende in Deutschland fest etabliert. Die geringen Fallzahlen bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin und beim ebenfalls für Busreisen zuständigen Eisenbahnbundesamt (EBA) sprächen eine klare Sprache, warb noch im Mai der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO). Laut Statistischem Bundesamt sind 2014 rund 16 Millionen Menschen mit dem Fernbus gefahren. Bei der SÖP gab es in dieser Zeit 71 Schlichtungsfälle, beim Eisenbahnbundesamt 252 schriftliche und 158 mündliche "Anlässe".

Die absoluten Zahlen sind verschwindend gering. Doch seit einiger Zeit berichten immer wieder Passagiere, dass ihr Gepäck an Fernbus-Haltestellen abhandengekommen ist. Während der arglose Gast im Bus sitzt, entwenden Diebe das Gepäck: Klappe auf, Koffer weg. Manche sprechen sogar von organisierten Banden, die sich auf Fernbusse spezialisiert haben. "Die Quote der Kofferverluste ist bei uns gleichbleibend niedrig", sagt Gregor Hintz von Branchenprimus Mein Fernbus, der erst im Januar 2015 mit Flixbus zum mit Abstand größten deutschen Fernbusanbieter fusionierte. "Bei weniger als jeder tausendsten Fahrt verzeichnen wir einen Gepäckverlust." Dennoch halte er es für möglich, dass es solche Banden gebe. "Leider", bedauert Hintz. Auch Alexander Edenhofer von Postbus, dem dritten großen Player auf dem deutschen Fernbusmarkt, bestätigt: "Wie wir hören, kommen solche Diebstähle tatsächlich häufiger vor." Deshalb habe sein Unternehmen die Busfahrer darauf hingewiesen, Vorsicht walten zu lassen und das Entwenden von Gepäck zu verhindern.

Verschiedene Unternehmen, verschiedene Praktiken

Das Problem: Bei der Gepäckverwahrung während der Fahrt gibt es sehr unterschiedliche Praktiken. Einige Busunternehmen geben Gepäckscheine aus, die bei der Ausgabe unter Aufsicht des Fahrers kontrolliert werden, bei anderen verstaut und entnimmt jeder Fahrgast sein Gepäck selbst - mit oder ohne Aufsicht des Fahrpersonals. Während beispielsweise Postbus und Berlin Linienbus die Gepäckstücke ihrer Fahrgäste mit einer nummerierten Banderole kennzeichnen und die Koffer nur bei Vorlage des richtigen Coupons an den jeweiligen Besitzer herausgeben, erhalten Fahrgäste von Mein Fernbus und Flixbus lediglich Namensetiketten. Dort ist zwar die Zielhaltestelle aufgedruckt, jeder Fahrgast trägt zusätzlich freiwillig seinen Namen und seine Adresse ein. "Wie bei der Bahn sind unsere Reisenden aber für das Ein- und Ausladen ihres Gepäcks selbst verantwortlich", sagt Hintz. Mit einem kleinen Unterschied: Bei der Bahn sitzt der Fahrgast neben seinem Koffer oder hat ihn in der Gepäckablage über sich, im Bus nicht.

Bei Preisen von weniger als 20 Euro für eine Fahrt quer durch die Republik scheint Service nicht immer oberste Priorität zu haben. Dazu kommt: Wer als Passagier Pech hat, der ist nicht nur seinen Koffer los, sondern wird möglicherweise nicht einmal entschädigt. Postbus hat zum Beispiel eine Versicherung für seine Fahrgäste abgeschlossen, die für Gepäckverluste aufkommt. Hingegen schließen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Marktführer Mein Fernbus und Flixbus eine Haftung für vertauschtes oder gestohlenes Gepäck explizit aus. Seit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments haften Busunternehmen bei Verlust oder Beschädigung bis maximal 1200 Euro pro Koffer. "Der Haftungsausschluss greift dann nicht, wenn dem Verkehrsunternehmen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann", sagt Heinz Klewe, Geschäftsführer der SÖP: "Das bedeutet generell eine Prüfung des Einzelfalls."

Wer haftet wann?

Entscheidend für die Klärung der Haftungsfrage ist, in wessen Gewahrsam sich der Koffer zum Zeitpunkt des Diebstahls befand. Wenn das Gepäckstück aus dem geöffnetem Gepäckraum entwendet wurde, kann das Busunternehmen dafür haftbar gemacht werden. Hat der Kunde sein Gepäck bereits erhalten, es kurz neben sich abgestellt und unbeaufsichtigt gelassen, haftet er selbst. Kommt tatsächlich ein Koffer abhanden, rät Klewe dazu, den Diebstahl nicht nur beim Fahrer, sondern auch bei der Polizei anzuzeigen und dann seine Ansprüche beim Busunternehmen schriftlich geltend zu machen. Bekommt der Fahrgast darauf keine zufriedenstellende Antwort, kann er sich an die SÖP wenden. "Das erspart nicht nur Ärger, sondern auch Zeit und Geld, denn eine Schlichtung ist in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen und kostenlos", sagt Klewe. "Und in etwa 85 Prozent aller Fernbusfälle finden wir eine Lösung, der sowohl das Verkehrsunternehmen als auch der Kunde zustimmen."

Strittigster Punkt in der Auseinandersetzung zwischen Fahrgast und Busunternehmen ist die Höhe der Entschädigung. Der Zeitwert der gestohlenen Habseligkeiten ist dabei das ausschlagegebende Kriterium. Weil die Beweislage, was sich wirklich im Koffer befand und wie teuer die Gegenstände waren, schwierig ist, gilt die Hälfte des angenommenen Zeitwertes als allgemein akzeptierter Wert. Bei einem veranschlagten Wert von 500 Euro für den Koffer sind das also 250 Euro. Die Beweislast, was im Koffer war, liegt allerdings stets beim Reisenden. Deshalb rät Klewe dazu, vor Reiseantritt Fotos vom Kofferinhalt zu machen und idealerweise auch entsprechende Quittungen vorzuweisen. "Zur Glaubwürdigkeit trägt sicher nicht bei, wenn man Rolex und Brillantring als gestohlen meldet", sagt Klewe: "Wertgegenstände gehören auf keinen Fall ins aufgegebene Gepäck."

Wenige wenden sich an die Schlichtungsstelle

Die Zahl der Fernbusreisenden, die sich 2015 an die Schlichtungsstelle wandten, ist laut Klewe im Vergleich zu den übrigen Verkehrsträgern verhältnismäßig gering. Belaufen sich die Schlichtungen in Bahnangelegenheiten Ende 2015 voraussichtlich auf mehr als 2600, werden es bei Fernbussen nur knapp 200 sein. Aufgrund des weiter stark wachsenden Marktes entspricht das prozentual jedoch einem deutlichen Anstieg. Doch insgesamt, so beruhigt Klewe, liege die Zahl der Schlichtungen in Gepäcksachen über alle Fernbusreisen verteilt nur bei 16 Prozent. Denn rund um das Thema Bus gäbe es noch ganz andere Fallkonstellationen. "Zum Beispiel, wenn ein Fahrzeug nicht an der erwarteten Haltestelle hält, ein Fahrgast den sofortigen Ausstieg verlangt, weil er den Verdacht hegt, dass der Fahrer übermüdet ist, oder wenn ein Reisender schlichtweg auf einem Rastplatz vergessen wurde."

Weitere Informationen:
Wer der Auffassung ist, dass seine Rechte als Fahrgast nicht beachtet worden sind und die Beschwerde beim Busunternehmen erfolglos verlief, der kann sich mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (SÖP), Fasanenstr. 81, 10623 Berlin, Tel. 030/6449933-0, fernbuskontakt@soep-online.de, www.soep-online.de, wenden.
Seit Juli 2013 können Reisende bei Ärger mit einem Busunternehmen auch die Bürgerhotline "Fahrgastrechte" des Eisenbahnbundesamtes (EBA), Heinemannstr. 6, 53175 Bonn, Tel. 0228/30795-400 fahrgastrechte@eba.bund.de, www.eba.bund.de, kontaktieren.
Während die SÖP für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zuständig ist, kümmert sich das EBA um die Durchsetzung des öffentlichen Rechts.

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