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Kinderreisepass abgelaufen: Welches Dokument jetzt entscheidend ist


Wenn Urlaub ansteht
Kinderreisepass abgelaufen: Was Sie jetzt tun müssen

Von t-online, sms, ccn

Aktualisiert am 07.07.2024Lesedauer: 3 Min.
Kinderreisepass (Symbolfoto): Auch die Kleinsten benötigen Ausweisdokumente für Reisen.Vergrößern des BildesKinderreisepass (Symbolfoto): Auch die Kleinsten benötigen Ausweisdokumente für Reisen. Den Kinderreisepass gibt es jedoch nicht mehr. (Quelle: alimdi/imago-images-bilder)
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Wer mit seinen Kindern ins Ausland reisen möchte, steht häufig vor vielen Fragen. Welches Dokument jetzt wichtig ist und wann es abläuft.

Kurz zusammengefasst:

  • Seit 2024 ist für Reisen ein normaler Reisepass für Kinder nötig.
  • Noch gültige Kinderreisepässe können weiter verwendet werden.
  • Neue Reisepässe für Kinder kosten 37,50 Euro und sind sechs Jahre gültig.

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Bis Ende 2023 war der Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) für Reisen außerhalb der EU der entscheidende Schlüssel. Doch der wurde Ende 2023 abgeschafft. Was Sie wissen müssen, wenn der Kinderreisepass abgelaufen ist und welches Dokument für Kinder auf Reisen jetzt wichtig ist.

Welchen Reisepass benötigt Ihr Kind?

Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland reisen möchten, benötigen Sie bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument für den Nachwuchs.

Für Reisen außerhalb der EU brauchen alle Kinder seit Anfang 2024 einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip und Fingerabdrücken. Vorteil: Bei Reisen in die USA beispielsweise ist kein Visum mehr erforderlich, der Esta-Antrag reicht aus. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis. Dieser kann auf besonderen Antrag auch für Kinder ausgestellt werden.

Und was ist mit noch gültigen Kinderreisepässen?

Solange der Kinderreisepass (ein Jahr Gültigkeit) noch gültig ist, darf er weiter benutzt werden. Danach müssen Sie für Ihr Kind einen normalen Reisepass beantragen.

Wie lange ist der Reisepass gültig?

Im Gegensatz zum Kinderreisepass, der nur ein Jahr gültig war, gilt der neue elektronische Reisepass maximal sechs Jahre. Das ist ein Unterschied zu der Ausführung für Erwachsene, die zehn Jahre gültig ist. Wichtig ist allerdings, dass das Kind auf dem biometrischen Foto zweifelsfrei identifiziert werden kann. Vor allem bei sehr jungen Kindern und Säuglingen kann sich das Aussehen mit den Jahren noch stark verändern. Deshalb sollten Sie im Zweifelsfall vor Ablauf der Gültigkeit ein neues Exemplar beantragen, falls das Kleinkind auf dem Foto optisch nur noch wenig mit dem Beinahe-Teenager zu tun hat.

Das kostet der Reisepass für Kinder

Der elektronische Reisepass kostet 37,50 Euro – das ist deutlich teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Was benötigen Sie für den Antrag?

Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert, heißt es vom Bundesinnenministerium. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Grundsätzlich muss Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und persönlich bei der Antragstellung dabei sein. Den Antrag müssen gesetzliche Vertreter stellen – in der Regel sind das beide Elternteile, sofern sie miteinander verheiratet sind. Der Antrag muss dort gestellt werden, wo der feste Wohnsitz des Kindes gemeldet ist.

Für den Antrag auf einen Reisepass für Kinder benötigen Sie:

  • Personalausweis, Reisepass oder gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm.
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen:
  • wenn beide sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe der Eltern.
  • Sollte nur ein Sorgeberechtigter die Antragstellung vornehmen: zusätzlich schriftliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
  • bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht: zusätzlich Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht.
    Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
  • Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben).
  • bei Vormundschaft: zusätzlich Urkunde über die Bestellung zum Vormund
  • Bei der Erstausstellung (in einigen Kommunen auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie zum Beispiel Personenstandsurkunden.
  • Bei der erstmaligen Antragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung vorzulegen.
  • Bei der Antragstellung von Auslandsdeutschen in einer Passbehörde im Inland (unzuständige Behörde) müssen gegebenenfalls weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde erkundigen, welche Dokumente bei Ihnen notwendig sind.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Kinderreisepasses?

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis sechs Wochen. Wenn Sie den Reisepass für Ihr Kind schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Das kostet 32 Euro extra, dann verkürzt sich die Zeit auf drei Werktage.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesinnenministerium: "Kinderreisepass"
  • verwaltungsportal.hessen.de: "Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen"
  • bmi.bund.de: "Reisepass für Kinder"
  • adac.de: "Kinderreisepass abgeschafft: Höhere Kosten für Eltern"
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