Gasprüfung Neue Pflicht für Wohnmobile startet

Ab dem 19. Juni 2025 gilt für Wohnmobile und Wohnwagen eine neue Prüfpflicht. Gasgeräte müssen alle zwei Jahre von Fachleuten kontrolliert werden. Andernfalls droht Ärger. Und Gefahr.
Freiheit auf Rädern hat ihren Preis. Wer im Wohnmobil kocht, duscht oder kühlt, braucht künftig ein aktuelles Prüfprotokoll. Gasanlagen müssen regelmäßig und verpflichtend kontrolliert werden. Die Pflicht tritt ab dem 19. Juni ein. Alle zwei Jahre, sowie nach jedem Umbau, muss die Prüfung wiederholt werden. Wer das vergisst, zahlt 60 Euro.
Was unter die Prüfpflicht fällt – und was nicht
Geprüft werden müssen alle fest eingebauten Gasgeräte im Fahrzeug, also Kocher, Kühlschrank, Heizung und Warmwasserboiler. Entscheidend ist, dass sie dauerhaft mit der Gasanlage verbunden sind.
Für transportable Geräte, wie Campinggrills, Gaskartuschenkocher oder Heizstrahler mit Steckanschluss, gilt die Prüfpflicht nicht.
Aber: Diese Geräte im Innenraum zu nutzen, ist zwar rechtlich erlaubt. Jedoch geht man damit ein Sicherheitsrisiko ein.

Gasprüfung: Das Wichtigste auf einen Blick
• Start: Ab 19. Juni 2025
• Pflicht: Für fest eingebaute Gasgeräte
• Turnus: Alle 2 Jahre, bei Umbau oder Erstnutzung
• Kosten: 40 bis 80 Euro, Dauer: 20 bis 45 Minuten
• Prüfer: Nur zertifizierte Fachkräfte (G 607)
• Ausnahme: Mobile Geräte wie Kartuschenkocher
• Bußgeld: 60 Euro bei Verstoß
Was kostet die Prüfung?
Zwischen 40 und 80 Euro. Die Prüfung dauert 20 bis 45 Minuten und muss unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) erfolgen. Zuständig sind nur Fachleute mit G-607-Zertifizierung, also Werkstätten, Händler und Prüforganisationen.
Warum die Prüfung wichtig ist
Gasanlagen unterliegen Verschleiß. Schläuche altern, Verbindungen können undicht werden. Eine regelmäßige Kontrolle hilft, Defekte früh zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Die neue Prüfpflicht soll die Sicherheit im Umgang mit Gas in Freizeitfahrzeugen verbessern.
- Nachrichtenagentur SP-X