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EU verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstößen gegen Naturschutz


Vor dem Europäischen Gerichtshof
EU verklagt Deutschland wegen Verstößen gegen Naturschutz

Von dpa
Aktualisiert am 19.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Schild mit der Aufschrift "Naturschutzgebiet": Die EU sieht für über 4.000 deutsche Gebiete keinen hinreichenden Naturschutz (Symbolbild).Vergrößern des BildesSchild mit der Aufschrift "Naturschutzgebiet": Die EU sieht für über 4.000 deutsche Gebiete keinen hinreichenden Naturschutz (Symbolbild). (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Schon seit Jahren verstößt Deutschland gegen das bestehende Naturschutzgesetz. Die EU will dabei nicht länger zuschauen und zieht vor den Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde mit.

Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.

EU fordert mehr Schutz für 4.606 Gebiete

Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus. Dabei sei die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.

Die Behörde bemängelte unter anderem, dass "die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar" seien. Die EU-Kommission gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, "für alle 4.606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies habe "erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit" der Maßnahmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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