Oberstes Gericht lehnt Antrag ab Rückschlag für Putin-Gegner
Russlands oberster Gerichtshof hat einen Antrag des Putin-Gegners Boris Nadeschdin abgelehnt. Nadeschdin will russischer Präsident werden.
Der Putin-Gegner Boris Nadeschdin hat eigenen Angaben zufolge bei dem Versuch, bei der Präsidentschaftswahl in Russland zu kandidieren, eine weitere Niederlage erlitten. Vor rund zwei Wochen hatte die russische Wahlkommission Nadeschdins Kandidatur für die Präsidentschaftswahl abgewiesen. Er hatte daraufhin vor dem Obersten Gerichtshof einen Antrag gestellt, ihn doch noch zur Wahl zuzulassen. Das Gericht lehnte das nun ab. Oppositionspolitiker Nadeschdin kündigte an, die Entscheidung anfechten zu wollen.
Nadeschdin hatte sich zuvor mehrfach für die Beendigung des Krieges in der Ukraine eingesetzt. Die Wahlkommission wies seine Kandidatur mit der Begründung ab, sie habe "Unregelmäßigkeiten" festgestellt bei manchen der 105.000 Unterschriften, die Naschdedin für seinen Antritt zur Wahl gesammelt hatte.
Tippfehler als Grund für Ablehnung
Nadeschdin ging gegen die Entscheidung vor. Vor der Entscheidung erklärte sein Team, es handele sich bei den angeblichen Fehlern, die von der Kommission beanstandet wurden, auch um kleine Tippfehler, die bei der Digitalisierung handschriftlich gemachter Angaben entstanden seien.
Bei der Präsidentschaftswahl Mitte März wird erwartet, dass Amtsinhaber Wladimir Putin siegt. Putin lenkt Russland seit mehr als 20 Jahren als Präsident oder als Ministerpräsident. Die Wahl findet ohne wirkliche Opposition statt. Ein Großteil der Oppositionellen ist im Gefängnis oder im Exil, in der vergangenen Woche starb der prominente Kreml-Kritiker Alexej Nawalny in Haft.
- Nachrichtenagentur AFP