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Theresa May steht neue Brexit-Machtprobe im Parlament bevor


May steht neue Brexit-Machtprobe im Parlament bevor

Von dpa-afx
Aktualisiert am 20.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Theresa May: Die Britische Premierministerin hat im Unterhaus nur eine knappe Mehrheit.Vergrößern des BildesTheresa May: Die Britische Premierministerin hat im Unterhaus nur eine knappe Mehrheit. (Quelle: Ray Tang/dpa-bilder)
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Die britische Regierungschefin May wird in den Brexit-Verhandlungen erneut auf die Probe gestellt. Das Parlament muss sich schnellstmöglich auf ein EU-Austrittsgesetz einigen.

Die britische Premierministerin Theresa May wird sich ab Mittwochmittag wieder einer Brexit-Machtprobe im Parlament stellen müssen. Das Oberhaus hatte am Montag für einen Zusatz zum EU-Austrittsgesetz gestimmt, der dem Parlament die Kontrolle über den Brexit-Prozess gibt, falls ein Abkommen mit Brüssel nicht mehr rechtzeitig zustande kommen oder vom Parlament abgelehnt werden sollte. Wenn der Gesetzentwurf am Mittwoch ins Unterhaus zurückkehrt, dürfte es zum Showdown mit den EU-freundlichen Rebellen in Mays Konservativer Partei kommen. Dort verfügt May seit der Neuwahl im vergangenen Jahr nur über eine hauchdünne Mehrheit.

Erst vergangene Woche hatte die Regierungschefin eine Niederlage zu einem ähnlichen Gesetzeszusatz im Unterhaus nur mit knapper Not durch Versprechen an die proeuropäischen Rebellen um den ehemaligen Generalstaatsanwalt Dominic Grieve abwenden können. Doch die fühlten sich anschließend verraten und drohen nun, der Regierung mithilfe der Opposition eine Niederlage zuzufügen. Das EU-Austrittsgesetz geht im Ping-Pong-Verfahren zwischen Ober- und Unterhaus so lange hin und her, bis sich beide Kammern auf einen Wortlaut einigen können.

Großbritannien wird Ende März 2019 aus der EU austreten. Das EU-Austrittsgesetz ist das Herzstück der Brexit-Gesetzgebung. Damit soll die Geltung von EU-Recht in Großbritannien beendet werden. Gleichzeitig werden alle EU-Bestimmungen in nationales Recht übertragen, damit am Brexit-Tag kein Chaos entsteht.

Verwendete Quellen
  • dpa-AFX
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