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Myanmar: Strafgerichtshof kann zu Rohingya-Vertreibung urteilen


Minderheit in Myanmar
Strafgerichtshof kann zu Rohingya-Vertreibung urteilen

Von afp
06.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Flüchtlingscamp für Rohingya-Völker in Bangladesh: Viele Menschen leiden unter Vertreibung, Massenmorden und Vergewaltigungen.Vergrößern des BildesFlüchtlingscamp für Rohingya-Völker in Bangladesh: Viele Menschen leiden unter Vertreibung, Massenmorden und Vergewaltigungen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Seit Jahrzehnten wird das Rohingya-Volk in Myanmar unterdrückt. Vor einem Jahr begann die brutale Vertreibung der Minderheit aus dem Land. Der Internationale Strafgerichtshof will nun die Täter verurteilen.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist nach eigenen Angaben befugt, über die Vertreibung der Rohingya-Minderheit aus Myanmar zu urteilen. Das entschied eine Kammer des Haager Tribunals per Mehrheitsentscheid, wie der Strafgerichtshof mitteilte. Demnach kann das Gericht über die mutmaßlichen Vertreibungen der Rohingya von Myanmar nach Bangladesch Gerichtsbarkeit ausüben.

Eine UN-Untersuchungsmission hatte Ende August in einem Bericht empfohlen, Myanmars Armee-Oberbefehlshaber und fünf Generäle wegen Völkermords an den Rohingya vor ein internationales Gericht zu stellen. Die UN-Ermittler legen ihnen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last und dokumentieren als Beweise Vergewaltigungen und Massenmorde an den Rohingya.

Plünderungen, Vergewaltigungen und Exekutionen

Die muslimische Minderheit wird in Myanmar, dem ehemaligen Birma, seit Jahrzehnten unterdrückt und diskriminiert. Die Lage eskalierte vor einem Jahr, nachdem Rohingya-Rebellen bei Angriffen mehrere Grenzwächter töteten.

Das Militär in dem mehrheitlich buddhistischen Land reagierte mit brutaler Gegengewalt und brannte zahlreiche Rohingya-Dörfer nieder. Flüchtlinge berichteten von Plünderungen, Vergewaltigungen und Exekutionen. Hunderttausende Rohingya flohen ins Nachbarland Bangladesch.

Im April beantragte IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda von den Richtern des Gerichtshofs eine Klärung der Frage, ob das Tribunal zuständig sei. Die Frage ist juristisch schwierig: Myanmar ist kein Mitgliedstaat beim Strafgerichtshof und fällt damit eigentlich nicht in dessen Kompetenzbereich. Allerdings ist Bangladesch IStGH-Mitgliedstaat.

Verwendete Quellen
  • AFP
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