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Trotz des Gift-Selbstmords: Das Tribunal war ein Erfolg


UN-Tribunal nach Selbstmord
Trotzdem ein Erfolg

Meinungt-online, Jonas Schaible

30.11.2017Lesedauer: 4 Min.
Eine Frau auf dem Friedhof der Gedenkstätte in Potocari, nahe Srebrenica: Die Schuldigen des Massakers wurden vom Tribunal wegen Völkermords verurteilt.Vergrößern des BildesEine Frau auf dem Friedhof der Gedenkstätte in Potocari, nahe Srebrenica: Die Schuldigen des Massakers wurden vom Tribunal wegen Völkermords verurteilt. (Quelle: Amel Emric/AP/dpa)
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Der Selbstmord vor dem UN-Tribunal bekommt viel Aufmerksamkeit. Zu Recht. Aber ein verurteilter Kriegsverbrecher darf nicht die Deutungshoheit bekommen.

Ein Kommentar von Jonas Schaible

Der verurteilte bosnisch-kroatische Kriegsverbrecher Slobodan Praljak hat sich am letzten Sitzungstag des UN-Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien im Gerichtssaal selbst vergiftet. Es wäre leicht, diese Szene als letzten von vielen Fehlschlägen zu schildern. Man könnte die Geschichte des Tribunals als Geschichte des Scheiterns erzählen.

Von Srebrenica bis zu Praljak

Da sind die Massaker, die verübt wurden, lange nachdem der Gerichtshof 1993 eingerichtet wurde, darunter das Massaker von Srebrenica in Bosnien, das als erster Völkermord in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg gilt. Die Angst vor einem Prozess schreckte die Täter nicht.

Da ist der Tod von Slobodan Milošević, des serbischen Ex-Präsidenten und Hauptschuldigen an den Kriegen, der als alter Mann in Haft starb, bevor ein Urteil gesprochen wurde: Der Prozess dauerte einfach zu lang.

Da sind Freisprüche von Menschen, die keinen Hehl aus ihren Überzeugungen machen, etwa der serbische Nationalist Vojislav Šešelj, der das Gericht in Freiheit verhöhnte.

Da ist die Tatsache, dass nach Kriegen, die sich von 1991 bis 1999 zogen, nur 161 Menschen angeklagt und nur 84 verurteilt wurden. Da sind die vielen Vorwürfe der Parteilichkeit in den jugoslawischen Nachfolgestaaten.

Und da ist jetzt eben noch die Selbsttötung vor dem Gericht und der Weltöffentlichkeit. Diese Selbsttötung muss untersucht werden, keine Frage. Sie hätte auch nicht möglich sein dürfen.

Allein die Existenz des Tribunals ist ein Erfolg

Aber sich darauf zu konzentrieren, wäre falsch. Sehr falsch sogar. Es würde leugnen, wie bemerkenswert allein die Existenz des Tribunals war, und was es trotz aller Widerstände erreicht und bewegt hat. Man kann die Geschichte des Strafgerichtshofs nämlich auch als große Erfolgsgeschichte erzählen. Und man sollte es sogar – trotz aller Fehlschläge und Mängel.

Nicht nur, weil viele hochrangige Politiker und Militärs verurteilt wurden, wie zuletzt der bosnisch-serbische General Ratko Mladić. Vor allem aber, weil es das erste organisierte internationale Strafgericht seit den Prozessen gegen faschistische Kriegsverbrecher in Deutschland und Japan kurz nach dem Zweiten Weltkrieg war.

Diese Prozesse begründeten damals schon eine Weltgerichtsbarkeit, die Verbrecher zur Rechenschaft zieht, weil sie gegen grundlegende Normen der Menschheit verstoßen. Die Kriegsverbrechern und Völkermördern ein ordentliches Verfahren ermöglicht und sie verurteilt. Oder freispricht, wenn die Beweise nicht reichen.

Internationale Gerichtsbarkeit blieb Jahrzehnte nur Idee

Doch nach den beiden Großprozessen ging allein die juristische Debatte weiter. Praktisch passierte nichts – für viele Jahrzehnte.

Bis der UN-Sicherheitsrat zwei Jahre nach dem Ausbruch der jugoslawischen Zerfallskriege beschloss, im niederländischen Den Haag ein Tribunal einzurichten. Seine Aufgabe: Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen, die nach 1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien verübt wurden.

Das Entsetzen angesichts der Massaker in Jugoslawien und später Ruanda öffnete ein schmales Fenster, um internationale Strafgerichte durchzusetzen; die Unterstützung war groß, der politische Wille auch, vor allem in Europa.

Entstehung einer Weltgerichtsbarkeit

Zum ersten Mal wurde ein Gericht geschaffen, in dem nicht Siegermächte aburteilten, wie noch in Nürnberg und Tokio, sondern die Staatengemeinschaft. Die Bedeutung dieses Schritts ist kaum zu überschätzen.

Damit wurde der Weg bereitet für eine weitere Verrechtlichung der Welt.

Nur anderthalb Jahre später wurde nach dem Vorbild des Jugoslawien-Tribunals ein weiterer Strafgerichtshof eingerichtet, der den Völkermord in Ruanda juristisch aufarbeiten sollte. Es folgten ähnliche Tribunale, die nicht rein international organisiert waren: zur Verfolgung der Terrorherrscher der Roten Khmer in Kambodscha etwa, oder der Verbrechen in Sierra Leone während des Bürgerkriegs.

Das Recht ist keine Wunderwaffe der Humanität

Dann wurde der Internationale Strafgerichtshof geschaffen, das erste auf Dauer angelegte internationale Strafgericht. Er steht heute sehr in der Kritik, viele Staaten sind gar nicht dabei, einige Staaten haben im vergangenen Jahr erklärt, aussteigen zu wollen. Das zeigt, wie schwer es ist, Staaten dazu zu bewegen, ihre Hoheit über das Recht abzugeben.

Das Recht, das keine Wunderwaffe der Humanität ist, das nicht alle Probleme löst und das Schwächen hat – das aber doch dazu beiträgt, das Zusammenleben zu organisieren.

Außerdem ebnete das Jugoslawien-Tribunal dem Völkerstrafrecht nicht nur den Weg, sondern entwickelte es auch weiter: Vergewaltigungen sind in beinahe allen Kriegen dokumentiert, sie werden häufig als Waffe eingesetzt. Aber erst das Jugoslawien-Tribunal erkannte Vergewaltigung juristisch als Kriegsverbrechen an, angetrieben durch Aktivisten und eine internationale Debatte. Erst zehn Jahre später schrieb der UN-Sicherheitsrat das auch in einer Resolution fest.

Das Tribunal hat das Völkerstrafrecht gestärkt

Nach fast 25 Jahren beendet das Jugoslawien-Tribunal jetzt seine Arbeit. Ein Übergangstribunal übernimmt die Fälle, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurden. Das Jugoslawien-Tribunal hat keine Gerechtigkeit gebracht und keine Versöhnung. Aber es hat Kriegsverbrecher bestraft, das Völkerstrafrecht gestärkt und weiterentwickelt.

Es ist wichtig, das nicht zu vergessen, so viel Aufsehen die Selbsttötung von Slobodan Praljak auch erregt hat. Zu Recht erregt hat. Aber es wäre falsch, einem Kriegsverbrecher die Deutungshoheit über 25 Jahre Rechtsgeschichte zu überlassen.

Einem Kriegsverbrecher? Nein: einem verurteilten Kriegsverbrecher.

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