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Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten


Klage abgewiesen
Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Von dpa, rok

Aktualisiert am 09.05.2018Lesedauer: 3 Min.
Berlin: Frauen mit Kopftüchern sitzen im Berliner Arbeitsgericht, wo über das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner Schulen am in Berlin verhandelt wurde.Vergrößern des BildesLehrerin mit Kopftuch in Berlin: Frauen mit Kopftüchern sitzen im Berliner Arbeitsgericht, wo über das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner Schulen in Berlin verhandelt wurde. (Quelle: dpa)
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Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in Berlin unterrichten. Das Urteil könnte Signalwirkung für andere Länder haben.

Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner Arbeitsgericht wies in erster Instanz eine Klage der Frau ab. Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz nicht als verfassungswidrig.

Lehrerin kannte das Kopftuchverbot bei ihrer Einstellung

Das Gesetz verbietet das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der Grundschule unterrichten wollte. Vor ihrer Einstellung hatte sie bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.

Das Urteil könnte Signalwirkung auch für andere Länder haben.

Nach dem Richtergesetz und dem Beamtenstatusgesetz ist es Beamten bundesweit untersagt, ihr Gesicht im Dienst zu verhüllen – es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern das. Zudem gilt seit 2017 ein Bundesgesetz mit Vollverschleierungsverbot für alle Beamten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 jedoch ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus. Wie ist die Situation in anderen Ländern?

NORDRHEIN-WESTFALEN

Im bevölkerungsreichsten Bundesland wird das Tragen religiöser Symbole immer im Einzelfall geprüft. Laut Schulgesetz gilt die Neutralitätspflicht. Bei Gericht sind keine Fälle anhängig.

BAYERN

Im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist zwar kein ausdrückliches Kopftuchverbot formuliert, wohl aber eine indirekte Anti-Kopftuch-Bestimmung. Religiöse Symbole sind unzulässig, sofern sie bei Schülern oder Eltern "auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist". Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte diese Formulierung 2007 für rechtens erklärt. Der Freistaat hält weiter daran fest, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015. Das Kabinett hat aber auch klargestellt, dass künftig jeder Einzelfall geprüft werden soll.

HESSEN

Beamte und Angestellte müssen sich laut Innenministerium religiös und politisch neutral verhalten. Das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht sei möglich, solange der Schulfrieden nicht beeinträchtigt wird. Das Kopftuch kann aber bei konkreter Gefahr für die staatliche Neutralität untersagt werden. Ein sogenanntes Burkaverbot im Dienst ist im Tarifvertrag für die Angestellten des Landes verankert.

BADEN-WÜRTTEMBERG

Das Land verweist auf das Bundesverfassungsgericht, wonach ein Kopftuchverbot nur bei konkreter Gefährdung des Schulfriedens in Betracht kommt. Eine noch von Grün-Rot angestrebte Änderung des Schulgesetzes wurde ad acta gelegt. Aus Sicht des CDU-geführten Kultusministeriums gibt es keinen dringenden Handlungsbedarf. Landesweit gilt ein Gesetz für das Verbot von religiösen und politischen Symbolen in Gerichten. Kritiker bemängeln, dass ehrenamtliche Richter von dem Verbot ausgenommen sind.

THÜRINGEN

Konfliktfälle sind laut Bildungsministerium nicht bekannt. Im Schulgesetz ist ein Neutralitätsgebot verankert, Werbung für Religionsgemeinschaften ist dort nicht erwähnt. Doch können Kopftücher bei "richterlichen Amtshandlungen mit Öffentlichkeitsbezug" verboten werden, teilt das Justizministerium mit.

SAARLAND

Die Landesregierung plant ein Kopftuchverbot für Angehörige der Justiz. Das Schulordnungsgesetz schreibt vor, der Erziehungsauftrag sei so zu erfüllen, "dass durch politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen" weder die Neutralität des Landes noch der Schulfrieden gefährdet oder gestört werden. Ein pauschales Kopftuchverbot gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

Das Land richtet sich nach dem Bundesrecht. Darüber hinaus gehende Regelungen – wie zum Tragen eines Kopftuches – seien nicht geplant, hieß es. Laut Justizministerium trägt eine Rechtsreferendarin Kopftuch. Ein Verbot, in Gerichtsverfahren Kopftuch zu tragen, gibt es nicht.

BREMEN

Lehrerinnen dürfen ein Kopftuch tragen, Schülerinnen auch, so die zuständige Senatsbehörde.

SACHSEN

Laut Kultusministerium können die Schulen selbst beurteilen, ob das Tragen eines Kopftuches den Schulfrieden beeinträchtigt. Generelle Vorgaben gebe es nicht. Das gilt auch für die Justiz.

BRANDENBURG

Im öffentlichen Dienst gibt es keine Regelungen für den Umgang mit Kopftüchern als auch weitergehend mit Vollverschleierungen für Arbeitnehmerinnen, wie das Innenministerium mitteilte. Bislang werde keine Notwendigkeit gesehen, Regelungen zum Zeigen religiöser Symbole im Schulgesetz zu verankern.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

Laut Regierungssprecher gibt es keine zentrale Regelung zum Kopftuch und anderen religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst. Dafür gebe es aktuell keinen Bedarf. Streitfälle seien nicht bekannt.

RHEINLAND-PFALZ

Das Dienstrecht kennt kein pauschales Kopftuchverbot, betont ein Sprecher des Innenministeriums. Auch in der Justiz gibt es keine Vorschrift, die das Kopftuch bei Richterinnen oder Staatsanwältinnen ausdrücklich erlaubt oder untersagt, so ein Sprecher. Es gebe keinen juristischen Streit um das Kopftuch als Bekenntnis zum muslimischen Glauben.

Verwendete Quellen
  • dpa
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