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Ermittlungen gegen Polizist wegen Satz bei Demonstration


Ermittlungen gegen Polizisten nach Drohung

Von dpa
25.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Protest in Dresden: Ein Polizist soll Demonstranten bedroht haben.Vergrößern des BildesProtest in Dresden: Ein Polizist soll Demonstranten bedroht haben. (Quelle: dpa-Zentralbild/dpa-bilder)
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Bei einer spontanen Demonstration in Dresden gerieten Teilnehmer und Polizisten aneinander. Einer der Beamten sagte dabei einen Satz, der nun eine Ermittlung nach sich zieht. Mehrere Klagen liegen vor.

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nun doch gegen einen sächsischen Polizeibeamten, der wegen seines Verhaltens bei einer Demonstration in der Kritik steht. Dabei geht es um den Satz "Schubs mich und du fängst Dir 'ne Kugel", für den sich der Beamte laut Polizei wenig später entschuldigt hat. Es liegen vier Strafanzeigen gegen den Einsatzleiter vor, drei von Privatpersonen und eine anonym, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag sagte. Es gehe um den Vorwurf der Bedrohung.

Nach einer Erstbewertung des Vorfalls hatte die Justizbehörde einen Anfangsverdacht für eine Straftat am vergangenen Montag verneint. Man habe nach dem damaligen Erkenntnisstand keinen Anlass gesehen, erklärte der Sprecher. Ungeachtet dessen sei der Fall aber weiterhin geprüft worden.

Demonstranten blockierten Straßenbahnschienen

Hintergrund ist eine spontane Versammlung nach dem Ende einer Demonstration der Bewegung Seebrücke am vergangenen Sonntag, wobei einige Teilnehmer laut Polizei die Straßenbahnschienen im Stadtzentrum Dresdens blockierten. In einer über Twitter verbreiteten Videosequenz ist zu sehen, wie sich der Beamte ihnen allein in den Weg stellt und von Vermummten hinter einem Transparent bedrängt wird. Dann fällt der Satz, der heftige Kritik ausgelöst hat.

Daraufhin drängen die Vermummten schimpfend weiter auf ihn zu. Der Polizist greift kurz an sein Holster, um laut Polizei die Dienstwaffe zu sichern, bleibt aber ruhig und fordert die Menschen zum Verlassen des Bereichs auf. Auch das wird im Zuge des Ermittlungsverfahrens auf strafrechtliche Relevanz geprüft, sagte der Oberstaatsanwalt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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