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Sturm auf den Reichstag – Ex-AfD-Abgeordneter erhält Bewährungsstrafe


Sturm auf den Reichstag
Radikaler Ex-AfD-Abgeordneter erhält Bewährungsstrafe

Von dpa
19.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Versuchter Sturm auf den Bundestag: Im August 2020 hatten Demonstranten Absperrgitter überstiegen und mit Gewalt Widerstand gegen Polizisten geleistet.Vergrößern des BildesVersuchter Sturm auf den Bundestag: Im August 2020 hatten Demonstranten Absperrgitter überstiegen und mit Gewalt Widerstand gegen Polizisten geleistet. (Quelle: Achille Abboud/imago-images-bilder)

Ein ehemaliger AfD-Abgeordneter aus Baden-Württemberg musste vor Gericht, weil er zum gewaltsamen Umsturz aufgerufen hatte und bei dem versuchten Sturm auf den Reichstag dabei war. Nun steht das Urteil fest.

Der ehemalige baden-württembergische Landtagsabgeordnete und frühere AfD-Politiker Stefan Räpple ist wegen des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige muss nach dem Beschluss des Landgerichts Mainz vom Mittwoch zudem 2.400 Euro – zwei Netto-Gehälter – an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Die große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass Räpple als Redner bei einer Demonstration in Mainz am 26. September 2020 zum Thema Corona zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufrief.

Besondere Verantwortung als Abgeordneter

Am 29. August 2020 hatte er sich zudem an Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin beteiligt. Dabei soll er mit einigen hundert Menschen die vor dem Reichstagsgebäude aufgestellten Absperrgitter überstiegen und mit Gewalt Widerstand gegen Polizisten geleistet haben, die die Treppe zum Reichstag räumen wollten.

Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass der Angeklagte die videodokumentierten Taten vollumfänglich gestanden habe, nicht vorbestraft gewesen und nicht mehr politisch aktiv sei, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Weidemann in der Urteilsbegründung. Erschwerend wertete das Gericht, dass Räpple bei den Taten seine besondere Verantwortung als Landtagsabgeordneter missachtet habe.

Räpple bedankte sich bei der Staatsanwaltschaft für den "Warnschuss", der die Anklage für ihn gewesen sei, und entschuldigte sich. Sein Verteidiger kündigte an, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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