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Entwurf: 60 Milliarden Infrastruktur-Kredite für Kommunen


Sondervermögen
Entwurf: 60 Milliarden Infrastruktur-Kredite für Kommunen

Von dpa
Aktualisiert am 06.06.2025 - 16:57 UhrLesedauer: 1 Min.
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Mit Milliardenkrediten soll die Infrastruktur saniert werden. (Illustration) (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
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Milliardenkredite sollen die Sanierung von Straßen, Brücken oder Kitas möglich machen. Das Finanzministerium schlägt vor, wo wie viel Geld ankommen soll.

Ein Großteil der den Ländern versprochenen Milliardenkredite zur Instandsetzung der Infrastruktur soll nach dem Willen des Finanzministeriums unmittelbar in den Kommunen eingesetzt werden. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf schlägt das Ministerium vor, dass mindestens 60 Prozent direkt in die Infrastruktur von Städten und Gemeinden fließen. Den genauen Anteil sollen die Länder selbst festlegen - und dabei die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen.

Der Entwurf wird aktuell in der Bundesregierung debattiert und ist noch nicht von Kabinett, Bundestag oder Bundesrat beschlossen. Es sind also noch Änderungen möglich.

NRW bekommt am meisten

Die Bundesländer hatten sich zuvor bereits verständigt, die vom Bund versprochenen 100 Milliarden Euro nach dem Königsteiner Schlüssel untereinander aufzuteilen. Was das bedeutet, steht ebenfalls im Gesetzentwurf: Demnach würde Nordrhein-Westfalen mit rund 21,1 Milliarden das meiste Geld bekommen, gefolgt von Bayern mit 15,8 Milliarden und Baden-Württemberg mit gerundet 13,3 Milliarden. Bremen bekäme knapp unter einer Milliarde Euro.

Die Mittel sollen unter anderem für Investitionen in Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Energie- und Wärmenetze und Kitas genutzt werden. Sie sind Teil des von der neuen Bundesregierung geplanten, schuldenfinanzierten Sondertopfes von insgesamt 500 Milliarden Euro. Während die Kredite beim Bund nach strengen Regeln nur für zusätzliche Investitionen über den normalen Haushalt hinaus eingesetzt werden dürfen, sind für Länder und Kommunen weniger strenge Vorgaben vorgesehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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