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Linkenabgeordnete fliegt aus Bundestag: Was darf Julia Klöckner?


Bundestagspräsidentin Klöckner
Alles rechtens oder leidet sie an "Rausschmeißeritis"?


06.06.2025 - 21:29 UhrLesedauer: 3 Min.
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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU): Im Bundestag ist sie die Wächterin von Zeit und Ordnung. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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Julia Klöckner ist erst seit Kurzem Bundestagspräsidentin. Schon mehrmals hat sie in Debatten eingegriffen und sogar Abgeordnete aus dem Saal geworfen. Was darf sie?

Weil er eine Baskenmütze trug, musste der Linkenabgeordnete Marcel Bauer den Plenarsaal des Bundestags verlassen, hatte die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner entschieden. Auch Bauers Parteigenossin Cansın Köktürk flog raus, und zwar weil sie ein T-Shirt mit der Aufschrift "Palestine" trug, also zu deutsch "Palästina".

Was für die einen die Wahrung der Ordnung und der Debattenkultur sein mag, ist für die andere einfach nur überzogen. Köktürk beschwerte sich nach ihrem Rauswurf, dass ihr T-Shirt Anlass für Ärger sei, während Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) kein Wort über das Leid der Palästinenser im Gazastreifen verloren habe.

Doch was sind eigentlich die Aufgaben der Bundestagspräsidentin, was darf sie und was nicht?

Wie wird man Bundestagspräsidentin?

Die Abgeordneten des Bundestags wählen aus ihrer Mitte eine Bundestagspräsidentin oder einen Bundestagspräsidenten. Das geschieht jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode in geheimer Wahl.

Welche Aufgaben hat die Bundestagspräsidentin?

Die Bundestagpräsidentin hat formal das zweithöchste Amt Deutschlands, denn sie vertritt und leitet den Bundestag und seine Plenarsitzungen. Sie übt in den Gebäuden des Parlaments das Hausrecht aus und ist auch Dienstherrin der Bundestagspolizei und der Verwaltung, also von mehr als 3.000 Mitarbeitern. Mit diesen soll sie die Ordnung und eine reibungslose Organisation gewährleisten.

Dazu gehört insbesondere, das Plenum des Bundestages zu leiten, also Sitzungen zu eröffnen und zu schließen, Tagesordnungspunkte aufzurufen und den Rednern das Wort zu erteilen. Sie soll etwa darauf achten, dass sich die Abgeordneten an ihre Redezeiten halten. Das alles soll sie überparteilich tun, alle keine Partei bevorzugen oder benachteiligen, auch nicht die eigene.

Bei diesen Aufgaben unterstützt das Bundespräsidium sie, welches aus ihren Stellvertretern besteht, den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten. Weitere Hilfe erhält sie vom Ältestenrat, welcher sich darum kümmert, den Bundestag zu koordinieren.

Welche Regeln gelten im Bundestag?

Die Abgeordneten haben grundsätzlich ein freies Mandat, sind also nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Allerdings gilt für sie zum einen das Abgeordnetengesetz und zum anderen die Geschäftsordnung des Bundestags, welche die Abgeordneten aushandeln und sich selber geben. Darin stehen etwa Regeln zu den Redezeiten und zum Verhalten im Plenum. Generell ist in den Gebäuden des Bundestags Ruhe, Ordnung und die Würde des Hauses zu wahren. Insbesondere soll der Bundestag nicht bei seiner Arbeit gestört werden.

Eine genaue Kleiderordnung gibt es hingegen nicht. In Fall der des Saales verwiesenen Abgeordneten Köktürk und Bauer argumentierte Klöckner daher mit Verweis auf die Würde des Hauses, welche die beiden mit ihrer Kleiderwahl verletzt hätten. In diesen Fällen handelt es sich folglich um eine Auslegungssache.

Ferner könnte Klöckner auch damit argumentieren, dass es im Bundestag verboten ist, politische Botschaften in Form von Plakaten, Transparenten oder Flyern im Gebäude zu verbreiten. Diese Regeln würde auch bei Köktürks T-Shirt mit der "Palestine"-Aufschrift gelten.

Welche Maßnahmen darf die Bundestagspräsidentin ergreifen?

Hält sich ein Abgeordneter nicht an das Abgeordnetengesetz oder die Geschäftsordnung des Bundestages, stehen der Bundestagspräsidentin verschiedene Mittel zur Verfügung. Sie kann eine Rüge oder einen Ordnungsruf erteilen, einem Abgeordneten das Wort entziehen, ihn aus dem Plenarsaal werfen oder ihn sogar bis zu 30 Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen.

Abseits dessen kann die Präsidentin ein Ordnungsgeld verhängen, und zwar in Höhe von 1.000 Euro. Im Wiederholungsfall sind es 2.000 Euro.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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