Neuwahlen am 15. Oktober Niedersächsischer Landtag beschließt Selbstauflösung

Der Landtag Niedersachsen hat sich selbst aufgelöst. Von 136 anwesenden Abgeordneten stimmten in Hannover 135 Parlamentarier für einen entsprechenden Antrag, der den Weg für eine vorgezogene Neuwahl am 15. Oktober frei macht.
Aktuellen Umfragen zufolge kann die CDU mit Spitzenkandidat Bernd Althusmann damit rechnen, stärkste Kraft zu werden. Mehrheiten hätten demnach aber nur ein schwarz-grünes Bündnis oder eine große Koalition.
Die Fraktionen hatten den Antrag zuvor gemeinsam eingebracht, nachdem die Regierung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) Anfang August durch den Wechsel der Abgeordneten Elke Twesten von den Grünen zur CDU ihre Einstimmenmehrheit verloren hatte. Die SPD warf der CDU vor, Demokratie und politische Kultur beschädigt zu haben. Die CDU kritisierte, die SPD diskreditiere einen demokratischen Vorgang.
Großprojekte bleiben auf der Strecke
Auch nach der Selbstauflösung bleibt der Landtag handlungsfähig. Die Landesverfassung sieht vor, dass die Legislaturperiode erst mit der konstituierenden Sitzung des nächsten, neugewählten Landtags endet. Diese muss spätestens 30 Tage nach dem Wahltermin stattfinden. Im aktuellen Fall ist dafür der 13. oder 14. November im Gespräch. Solange hat der Landtag in seiner alten Zusammensetzung noch das Sagen. Hintergrund dieser Regelung: Es soll keine parlamentslose Zeit geben.
Daher wird der alte Landtag nach der Sondersitzung noch einmal zusammenkommen: am 20. und 21. September. Die Abgeordneten wollen dann bis zu zwölf der derzeit 48 anhängigen Gesetzesvorhaben verabschieden. Dazu gehört eine Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch, die die Zahlung von Zuschüssen für Behindertenwerkstätten regelt. Außerdem wird das Beamtenbesoldungsgesetz so angepasst, dass alle Landesbeamten 75 Euro mehr erhalten. Auch das Gesetz über die Einführung eines Krebsregisters soll noch verabschiedet werden.
Auf der Strecke bleiben mehrere große Gesetzesprojekte der rot-grünen Landesregierung, etwa das Polizeigesetz, das Agrarstrukturgesetz mit einer Pachtpreisbremse sowie das Wassergesetz.