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Strafmaß-Forderung im NSU-Prozess: "Eiskalt kalkulierender Mensch"


NSU-Prozess
Bundesanwalt fordert Höchststrafe für Zschäpe

Von reuters, dpa, afp, jmt

Aktualisiert am 12.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Eine Aufnahme vermutlich aus dem Jahr 2004: Beate Zschäpe mit ihren Komplizen der Terrorzelle.Vergrößern des BildesEine Aufnahme vermutlich aus dem Jahr 2004: Beate Zschäpe mit ihren Komplizen der Terrorzelle. (Quelle: Bundeskriminalamt/dpa-bilder)
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Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Prozess die Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gefordert. Außerdem solle bei ihr eine besondere Schwere der Schuld festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet werden, forderte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München.

Zschäpe ist als Mittäterin der zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle angeklagt, die dem rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vorgeworfen werden. Ihr werden außerdem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, 30-facher versuchter Mord und weitere Straftaten zur Last gelegt.

Gründe für eine Strafmilderung oder gar eine Schuldunfähigkeit Zschäpes gebe es keine, sagte Diemer. Zschäpe sei "ein eiskalt kalkulierender Mensch, für die ein Menschenleben keine Rolle spielte". Für solche Fälle sei keine Schuldminderung vorgesehen. Bisher gebe es keinerlei Anzeichen für eine Läuterung. Die 42-Jährige verfolgte die Worte ohne erkennbare Regung, das Kinn auf die Hände gestützt.

Anklage: Zschäpe zeigte Willen zur "Tatherrschaft"

Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, argumentierte die Bundesanwaltschaft. Dabei habe sie Willen zur "Tatherrschaft" gezeigt und habe "ein Drittel eines verschworenen Triumvirats" gebildet. Zschäpe sei zwar den Ermittlungen zufolge nicht selbst an den Tatorten anwesend gewesen, jedoch wegen ihres Wirkens im Hintergrund mitverantwortlich.

Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Für den mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben forderte die Anklage wegen Beihilfe zum Mord zwölf Jahre Haft. Wohlleben soll die Waffe beschafft haben, mit der der NSU neun Morde beging.

Für den zweiten Beschaffer der Pistole vom Typ Ceska, Carsten S., forderte die Anklage drei Jahre Jugendhaft. S. hatte als einziger Angeklagter von Anfang an umfassend ausgesagt. Ohne seinen Beitrag wäre nach Angaben der Bundesanwaltschaft keine so umfassende Aufklärung möglich gewesen. Er habe "ganz entscheidend" beigetragen, erklärte Diemer die geringe Strafforderung.

Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.

Kritik der Nebenklage an der Bundesanwaltschaft

Zschäpe ist das einzige noch lebende ehemalige Mitglied der Terrorzelle. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 selbst erschossen. Nach dem Selbstmord der beiden machte sich Zschäpe nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft zudem des versuchten Mordes schuldig, als sie die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte.

Sie habe damit Beweismittel vernichten wollen und den Tod von Menschen in Kauf genommen, hatte die Bundesanwaltschaft zuletzt argumentiert. Dieses Verbrechen sei keine Gemeinschaftstat des NSU gewesen, sondern allein Zschäpe zuzuschreiben, sagten die Anklagevertreter.

Anwälte der Nebenkläger haben die Bundesanwaltschaft immer wieder scharf kritisiert. Zuletzt bekräftigte Nebenklage-Vertreter Stephan Kuhn die Vorwürfe in einem Interview mit "Spiegel Online": Die Bundesanwaltschaft schütze staatliche Organe wie den Verfassungsschutz und habe nicht genug zu möglichen Unterstützern und Mitwissern ermittelt.

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