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Der "Sauerlandbomber" Fritz G. bleibt auf freiem Fuß


Bewährung derzeit nicht in Gefahr
Der "Sauerlandbomber" bleibt auf freiem Fuß

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

10.01.2018Lesedauer: 2 Min.
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Der ehemalige Chef der Terrorzelle, Fritz G.: Das Verhalten seiner weiterhin salafistisch aktiven Ehefrau gefährdet offenbar nicht seine günstige Sozialprognose.Vergrößern des Bildes
Der ehemalige Chef der Terrorzelle, Fritz G.: Das Verhalten seiner weiterhin salafistisch aktiven Ehefrau gefährdet offenbar nicht seine günstige Sozialprognose. (Quelle: Franziska Kraufmann/dpa-bilder)

Der auf Bewährung freigelassene Anführer der islamistischen Terrorzelle im Sauerland bleibt auf freiem Fuß – auch wenn seine Ehefrau weiter in salafistischen Kreisen agitiert. Das hat mehrere Gründe.

Fritz G. ist ein verurteilter Terrorist, zwölf Jahre Haft brachte ihm 2010 die Planung von Autobombenanschlägen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Diskos, Flughäfen und US-Einrichtungen hatte die islamistische Sauerland-Gruppe damals im Visier. "Versuchter Mord" hieß das nach dem Strafgesetzbuch. G. saß seine Strafe ab – bis sie im August 2016 unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

So begründete das Gericht die Bewährung

„Seine Ehefrau unterstützt die Lebensplanung des Verurteilten und hat sich durch ihren Umzug […] räumlich vom radikal-islamistischen Milieu im Raum […] entfernt“, hielt das Gericht in der Begründung seines Beschlusses fest. Gemeinsam zog das Ehepaar nach Süddeutschland. Das Problem: Der Verfassungsschutz hat einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers zufolge ein Jahr später Feliz G. wieder im Visier. Sie soll weiter online in salafistischen Kreisen agitieren, sei Teil eines sogenannten "Schwestern-Netzwerks" in NRW – genau in jenem Milieu also, das sie vorgab, verlassen zu haben. Auch sie war vor einigen Jahren wegen Terrorunterstützung verurteilt worden.

Auswirkungen auf Fritz G.'s Bewährung haben die mutmaßlichen Aktivitäten seiner Ehefrau bisher nicht. Der Senat habe bislang keine Hinweise erhalten, die eine Überprüfung der gewährten Strafaussetzung notwendig gemacht hätten, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf t-online.de. Üblicherweise informieren Bewährungshelfer oder die Staatsanwaltschaft das Gericht über derlei Hinweise. Das hielten sie im Fall Fritz G. bislang offenbar nicht für notwendig.

Deswegen ist die Bewährung derzeit nicht in Gefahr

Drei weitere Umstände führen laut dem Gericht dazu, dass G.'s Bewährung im Moment noch nicht gefährdet scheint: Erstens ist das Verhalten der Ehefrau einem Straftäter nicht zur Last zu legen – auch wenn sie sich selbst strafbar macht, was in diesem konkreten Fall nicht bewiesen ist. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen "politischem Salafismus", der das Grundgesetz lediglich infrage stellt und "dschihadistischem Salafismus", der den bewaffneten Kampf befürwortet und führt.

Zweitens ist beispielsweise ein Kontaktverbot zur eigenen Ehefrau nicht mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe zu vereinbaren. Drittens sei die Feststellung in der Entscheidungsbegründung, dass sich die Ehefrau aus dem islamistischen Milieu zurückgezogen habe, nur eines von mehreren Elementen der Sozialprognose, sagt der Gerichtssprecher. Sollte es aufgrund der Hinweise des Verfassungsschutzes entfallen, wäre es immer noch Gegenstand der richterlichen Abwägung, ob das die Sozialprognose gänzlich infrage stellt.

Bewährungen dienen Gerichten auch dazu, das Verhalten von Straftätern zu überwachen – und zwar oft über die Dauer der ursprünglich ausgesprochenen Haftstrafe hinaus. Fritz G.'s damaliger Anwalt hatte den ehemaligen Anführer der Sauerland-Gruppe nach seiner Freilassung mehrfach mit den Worten zitieren lassen: "Wegen mir brauch' sich niemand Sorgen machen, ich bin definitiv keine Gefahr mehr für die innere Sicherheit." Erst im Februar war G. von der UN-Terrorliste gestrichen worden.

Quellen:
– eigene Recherchen
Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers

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