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Rockerverbote sind rechtmäßig: Bundesverfassungsgericht weist klagen ab


Verfassungsgericht weist Klagen ab
Rockerverbote sind rechtmäßig

Von dpa
02.08.2019Lesedauer: 1 Min.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Rockerverbote sind verfassungsgemäß.Vergrößern des BildesBundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Rockerverbote sind verfassungsgemäß. (Quelle: imago-images-bilder)
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Das Bundesinnenministerium hatte mehrere Vereine aus der Rocker- und Hisbollah-Szene verboten. Sie reichten Klage ein. Doch das Bundesverfassungsgericht stützt die Verbote.

Der Rocker-Regionalverband "Gremium Motorcycle Club Sachsen" und vier seiner Ortsgruppen ("Chapter") sowie der Unterstützerverein der libanesischen Schiiten-Miliz Hisbollah "Farben für Waisenkinder" bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen der vom Bundesinnenministerium verbotenen Vereine ab.


Demnach ist das Verbot eines Vereins, der Spenden weiterleitet, die den Terrorismus unterstützen, verfassungsgemäß. Dies teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Ebenso ist das Verbot von Motorrad-"Rocker"-Vereinigungen mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn sie die Mitglieder darin fördern, Strafgesetze zu verletzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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