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Christine Lambrecht will das "Upskirting" unter Strafe stellen


Heimliche Fotos
Lambrecht will das "Upskirting" unter Strafe stellen

Von afp
12.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Bundesjustizministerin Christine LambrechtVergrößern des BildesChristine Lambrecht: Die Bundesjustizministerin setzt sich für ein Gesetz gegen das "Upskirting" ein. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa-bilder)
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Künftig soll das Fotografieren unter Röcke und Kleider, das sogenannte "Upskirting", strafrechtlich verfolgt werden. Das hat die Bundesjustizministerin Lambrecht angekündigt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das sogenannten Upskirting – das heimliche Fotografieren unter dem Rock – unter Strafe stellen. Es handele sich um "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre", sagte Lambrecht in der Haushaltsdebatte des Bundestags. Im Netz würden die entsprechenden Aufnahmen angeboten und verkauft, beklagte die Justizministerin. Deshalb werde sie demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorstellen.

Bisher werden diese Übergriffe allenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet, hatte Lambrecht zuvor dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt. "Dies reicht nicht aus, um die Betroffenen effektiv zu schützen und den Tätern klarzumachen, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist."

Eine entsprechende Initiative gibt es auch aus den Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg kündigten an, die Vorlage für eine strafrechtliche Regelung voraussichtlich noch im September in den Bundesrat einbringen zu wollen. In Frage komme dafür die kommende Sitzung am 20. September.

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich

Der Gesetzentwurf der drei Länder sieht vor, zur strafrechtlichen Erfassung des "Upskirtings" eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können.

Das Gleiche soll in Fällen gelten, in denen solche Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen – etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten – zugänglich gemacht werden. Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) erklärte: "Bei der gegenwärtigen Rechtslage hängt das Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von eher zufälligen Sachverhaltsumständen ab."

Deshalb müsse eine klare Gesetzeslage geschaffen werden, forderte Biesenbach. "Denn Upskirting ist immer ein als demütigend und verletzend empfundener Eingriff in die Privatsphäre von Frauen." Nach Angaben der drei Landesregierungen wurde eine Online-Petition zweier junger Frauen, die eine Strafbarkeit des "Upskirtings" fordern, bereits von über 89.000 Unterstützern unterschrieben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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