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Oberlandesgericht Dresden: Prozess gegen "Revolution Chemnitz" weiter öffentlich


Rechtsterroristen vor Gericht
Prozess gegen "Revolution Chemnitz" weiter öffentlich

dpa, sje

Aktualisiert am 30.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Polizisten bringen einen der Angeklagten in den Verhandlungssaal: In Dresden begann am Montag der Prozess gegen die "Revolution Chemnitz".Vergrößern des BildesPolizisten bringen einen der Angeklagten in den Verhandlungssaal: In Dresden begann am Montag der Prozess gegen die "Revolution Chemnitz". (Quelle: dpa-Bildfunk/dpa-bilder)

Schon kurz nach Beginn wurde der Prozess gegen die "Revolution Chemnitz" unterbrochen. Der Anwalt eines Angeklagten hatte den Auschluss der Öffentlichkeit beantragt. Damit hatte er jedoch keinen Erfolg.

Zum Auftakt des Prozesses gegen die "Revolution Chemnitz" am Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Montag ist die Öffentlichkeit kurzzeitig ausgeschlossen worden. Die Staatsschutzkammer wollte zunächst intern über einen Antrag eines Verteidigers des jüngsten Angeklagten beraten, die ganze Hauptverhandlung inklusive Urteilsbegründung hinter verschlossenen Türen zu führen.

Der Anwalt verwies auf den Schutzbedarf seines Mandanten, der zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war. Der Vorsitzende Hans Schlüter-Staats unterbrach dafür den Prozess kurz nach Beginn für eine halbe Stunde. Die Staatsschutzkammer lehnt den Antrag jedoch ab, die Hauptverhandlung wird somit öffentlich fortgeführt.

Vorwurf: Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung

Die 21 bis 32 Jahre alten Männer sind wegen Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung angeklagt, fünf von ihnen zudem wegen schweren Landfriedensbruchs und einer auch wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Generalbundesanwalt wirft den Beschuldigten vor, die Vereinigung in einer Chat-Gruppe im September 2018 unter dem Namen "Revolution Chemnitz" gegründet zu haben. Sie stehen unter dem dringendem Verdacht, einen Umsturz der demokratischen Ordnung mit Waffen geplant und dabei auch die Tötung von Menschen in Kauf genommen zu haben.

Einige der Angeklagten sollen am 14. September nach einer Demonstration der rechtsextremistischen Bewegung Pro Chemnitz als selbst ernannte Bürgerwehr eine Gruppe Jugendlicher in der Stadt überfallen haben. Die Ermittler halten das für einen "Probelauf".


Nach Angaben einer OLG-Sprecherin ist es der bisher achte Prozess dieser Art in Sachsen. Generalbundesanwalt Peter Frank bezeichnete es als "eines der bedeutendsten Verfahren im Bereich Rechtsterrorismus".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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