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Mordfall Walter Lübcke (†65): Stephan E. bestreitet Tat und beschuldigt Mittäter


Mordfall Lübcke
Verdächtiger Neonazi bestreitet Tat und bezichtigt Mittäter

Von dpa, afp, jmt, cwe

Aktualisiert am 08.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Verdächtiger in Haft: Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke getötet haben. Die Behörden gehen von einem rechtsextremen Hintergrund aus.Vergrößern des BildesVerdächtiger in Haft: Stephan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke getötet haben. Die Behörden gehen von einem rechtsextremen Hintergrund aus. (Quelle: dpa/Screenshot, Montage: Nour Alnader)

Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke bestreitet jetzt, auf den Kasseler Regierungspräsidenten geschossen zu haben. Stattdessen bezichtigt Stephan E. einen mutmaßlichen Komplizen.

Der hauptverdächtige Neonazi im Mordfall Walter Lübcke, Stephan E., hat seine Aussage geändert und bestreitet jetzt, den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten abgegeben zu haben. Hingegen habe der bislang wegen Beihilfe inhaftierte Markus H. den CDU-Politiker versehentlich erschossen. Gemeinsam seien beide zu Lübcke gefahren, um ihm eine "Abreibung" zu verpassen, sagte Verteidiger Frank Hannig. Lübckes Tod sei angeblich nicht geplant gewesen.

Spekulationen über zweiten Mann am Tatort

Die Angaben von Stephan E. müssen nun von den Ermittlern überprüft werden. Bislang war nicht bekannt, dass sich H. tatsächlich ebenfalls am Tatort aufgehalten haben soll. Früheren Angaben der Bundesanwaltschaft zufolge gab es keine belastbaren Hinweise darauf, dass er an der Tatausführung direkt beteiligt war. Über einen möglichen weiteren Tatbeteiligten war allerdings spekuliert worden. H. hatte E. nach bisherigem Erkenntnisstand geholfen, die Waffe vom dritten Beschuldigten zu besorgen. Beide haben eine gemeinsame Neonazi-Vergangenheit.

Der CDU-Politiker Walter Lübcke war Anfang Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel mit einem Kopfschuss getötet worden. Stephan E. soll nach bisherigen Ermittlungen der Schütze sein. Zunächst hatte er nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt und den Ermittlern sein Waffendepot preisgegeben – später hatte er die Aussage widerrufen.

Nach Angaben von Anwalt Hannig habe er damit Markus H. schützen wollen. Ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Tatsächlich habe er allerdings in der Tatnacht auf dem Weg zu Lübckes Haus die Waffe an H. ausgehändigt. Der Verteidiger gab an, er werte die neue Aussage als Geständnis, auch wenn er nicht selbst geschossen habe.

Die FDP forderte nach der neuen Aussage umgehend eine Sondersitzung des Innenausschusses im Bundestag. "Die neuen Informationen im Fall Lübcke sind hochbrisant und der Innenausschuss des Bundestages muss zeitnah und umfassend über das heutige Geständnis von Stephan E. unterrichtet werden", sagte Innenexperte Benjamin Strasser. Es stehe der Vorwurf im Raum, dass sich erneut eine rechtsextreme, terroristische Vereinigung gebildet habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
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