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Coronavirus – Kritik an Bundesregierung: "Mit Grundgesetz nicht vereinbar"


Mehr Macht in Corona-Krise
Opposition kritisiert Regierung: "Mit Grundgesetz nicht vereinbar"

  • Johannes Bebermeier
Von Johannes Bebermeier

Aktualisiert am 23.03.2020Lesedauer: 2 Min.
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Kanzlerin Angela Merkel: Die Bundesregierung will sich mit einer Reform des Infektionsschutzgesetzes weitreichende Kompetenzen im Krisenfall sichern.Vergrößern des Bildes
Kanzlerin Angela Merkel: Die Bundesregierung will sich mit einer Reform des Infektionsschutzgesetzes weitreichende Kompetenzen im Krisenfall sichern. (Quelle: Markus Schreiber/Reuters-bilder)

Die Bundesregierung will sich mehr Kompetenzen für den Krisenfall sichern. Die Opposition sieht die Notwendigkeit – pocht aber energisch auf das Mitspracherecht des Bundestags.

Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes mit deutlich mehr Rechten für die Bundesregierung stößt bei der Opposition im Bundestag auf Kritik. Grüne, FDP und Linke fordern mehr Mitspracherechte für das Parlament – und eine zeitliche Begrenzung der Maßnahmen.

Man sei bereit, die Regierung so gut es gehe zu unterstützen, damit rasch gehandelt werden könne, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt t-online.de. Klar müsse aber auch sein: "Wenn so weitgehend in die Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen wird wie im Infektionsschutzgesetz, wenn so viele Befugnisse zentral auf die Bundesregierung übergehen, dann muss das befristet geschehen", sagte Göring-Eckardt. "Und der Bundestag muss das Recht bekommen, eine solche von der Regierung ausgerufene Notstandslage jederzeit auch wieder aufzuheben."

Bund soll mehr Kompetenzen in der Krise bekommen

Nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll der Bund künftig mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land erhalten. Vorgesehen ist zum Beispiel, dass die zuständigen Gesundheitsbehörden bei einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wie aktuell weitreichende Befugnisse erhalten. Auch sollen Befugnisse des Bundes zulasten von Ländern und Kommunen ausgeweitet werden. So soll ein Flickenteppich an Regelungen im föderalen Deutschland vermieden werden.


Zunächst war auch vorgesehen, dass Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten ermitteln werden können, um ihre Bewegung zu verfolgen und sie im Verdachtsfall zu kontaktieren. Davon hat Spahn laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP jedoch nach heftiger Kritik erst mal wieder Abstand genommen.

FDP-Chef: "Erhebliche Kompetenzen"

Auch die FDP pocht auf ein Mitspracherecht des Parlamentes. Parteivorsitzender Christian Lindner sagte: "Der Bund will sich im geänderten Infektionsschutzgesetz erhebliche Kompetenzen für den Fall einer epidemischen Notlage sichern. Dabei sind die Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments nicht hinreichend gewürdigt." Der Gesetzentwurf müsse deshalb dringend nachgebessert werden.

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Konkret forderte Lindner: "Die Regierung sollte eine Notlage nur gemeinsam mit dem Parlament ausrufen können. Umgekehrt ist es nötig, dass das Parlament als erste Gewalt auch auf eigene Initiative diese Notlage beenden kann. Freiheiten können nicht ohne den Deutschen Bundestag als Volksvertretung eingeschränkt werden." Alle Krisenregelungen sollten zudem strikt auf ein Jahr begrenzt sein, forderte Lindner. Statt nur eines Berichts der Regierung sei ein fixiertes Verfallsdatum der jetzt angestrebten Beschlüsse nötig.

Linke: "Mit dem Grundgesetz nicht vereinbar"

Auch die Linke warnt davor, dass das Grundgesetz nicht unterhöhlt werden dürfe. Darüber müsse der Bundestag wachen, forderte der gesundheitspolitische Sprecher Achim Kessler. Die Regierung könne Grundrechte einschränken und "sich selbst massive Befugnisse" geben. "Diese Einschränkungen der Grundrechte sind so gravierend, dass es nicht ausreicht, wenn die Bundesregierung die Notlage feststellt", sagte Kessler.

Die Notlage festzustellen, müsse zwingend dem Bundestag vorbehalten bleiben, forderte der Linken-Politiker. "Es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die Bundesregierung sich selbst zum Eingreifen in Freiheitsrechte ermächtigen kann."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, AFP
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