t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Mecklenburg-Vorpommern: Gericht kippt Osterreiseverbot


Ostsee-Ausflüge wieder möglich
Gericht kippt Osterreiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern

Von dpa
Aktualisiert am 09.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Das Oberverwaltungsgericht und Landesverfassungsgericht in Greifswald: Hier hat die Landesregierung eine juristische Niederlage einstecken müssen (Archivbild).Vergrößern des BildesDas Oberverwaltungsgericht und Landesverfassungsgericht in Greifswald: Hier hat die Landesregierung eine juristische Niederlage einstecken müssen (Archivbild). (Quelle: BildFunkMV/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ursprünglich sollte es den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns aufgrund der Corona-Krise verboten werden, Ostseeinseln oder Seenplatte zu besuchen. Doch kurz vor den Osterfeiertagen wurde das überraschend verhindert.

Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen zu Ostern nun doch Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot für die heimische Bevölkerung.

Wie das Gericht am Abend mitteilte, wurde der umstrittene Paragraf 4a der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Dieser Paragraf in der Verordnung war erst am Mittwoch neu gefasst worden, um die verbotenen Reiseziele zu präzisieren.

Einreiseverbot für Touristen seit Mitte März

Demnach waren von Karfreitag bis Ostermontag für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns Ausflüge zu den Ostseeinseln, zur Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, in Gemeinden direkt an der Ostsee und Boddengewässern sowie zu Tourismuszentren in der Mecklenburgischen Seenplatte verboten worden. Damit wollte die Regierung die Umsetzung der Kontaktbeschränkungen insbesondere über die Feiertage erzwingen.

Für Touristen aus anderen Bundesländer gilt bereits seit Mitte März ein Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern, das zumindest bis zum 19. April bestehen bleibt. Eingeschlossen ist ein Nutzungsverbot von Ferienwohnungen, die Auswärtigen als Zweitwohnsitz dienen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website