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Bis 2023 - Arbeitsmigranten: Westbalkanregelung soll verlängert werden


Arbeitsmigranten: Westbalkanregelung soll verlängert werden

Von dpa
21.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Bis zu 25.Vergrößern des BildesBis zu 25.000 Menschen aus dem Westbalkan sollen pro Jahr Arbeitsvisa erhalten. (Quelle: picture alliance / dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Die Ausnahmegenehmigung für Arbeitsmigranten aus den Westbalkan-Staaten soll verlängert werden. Nach einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Verlängerung der sogenannten Westbalkanregelung bis 2023 gelten.

Damit soll es den Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und dem Kosovo weiter ermöglicht werden, dass sie unabhängig von einer formalen Qualifikation zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einreisen dürfen. Pro Jahr soll ein Kontingent in Höhe von bis zu 25.000 Menschen gelten. Das Ministerium leitete nun die Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung ein.

Menschen aus diesen Ländern können seit Januar 2016 ein Arbeitsvisum für Deutschland erhalten - auch ohne Deutschkenntnisse und berufliche Qualifikation. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller einen Arbeitsvertrag vorweisen kann und dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) zustimmt. Auch darf er vorher keine Sozialleistungen bezogen haben. Die Regelung war als Reaktion auf die hohe Zahl von Asylbewerbern geschaffen worden. Sie soll eigentlich Ende Dezember auslaufen.

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind 58 Prozent der Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten als Fachkräfte, Spezialisten oder Experten beschäftigt.

Zuletzt war unklar, ob die geplante Verlängerung tatsächlich vorangetrieben werden würde. Hintergrund der vor allem auf Seite der Union bestehenden Skepsis war die durch die Corona-Pandemie gestiegene Zahl von Arbeitslosen. Sehr viele der Arbeitskräfte aus den Staaten des westlichen Balkans seien allerdings im Baugewerbe beschäftigt, wie es aus Regierungskreisen hieß. Hier zeichne sich eine Verringerung des Bedarfs an Arbeitskräften nicht ab. Die BA prüfe für die Erteilung ihrer Zustimmung, ob inländische oder Arbeitskräfte aus der Europäischen Union für den jeweiligen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

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