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Kabinett beschließt Verbot von Werkverträgen

Von reuters, dpa, afp
Aktualisiert am 29.07.2020Lesedauer: 3 Min.
Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr an in der Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung bringt am 27. Juli Regierungskreisen zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg.
Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr an in der Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung bringt am 27. Juli Regierungskreisen zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg. (Quelle: Mohssen Assanimoghaddam/dpa-bilder)
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Arbeitsminister Hubertus Heil hatte angekündigt, in der Fleischbranche aufzuräumen. Künftig sollen Werkverträge und überfüllte Gemeinschaftsunterkünfte bei den Schlachtern passé sein, hat das Kabinett beschlossen.

Werkverträge und Leiharbeit sollen vom kommenden Jahr an in der Fleischindustrie verboten sein. Die Bundesregierung brachte am Mittwoch Regierungskreisen zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg. Sie reagiert damit auf die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und auf die jahrelange Diskussion über schlechte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie.

Bußgelder drohen bei Verstößen

Beim Schlachten, Zerlegen und in der Fleischverarbeitung dürfen Großbetriebe ab 2021 nur noch eigene Arbeitnehmer einsetzen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Es wird außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eingeführt, die Höchstbußgelder bei Arbeitszeitverstößen sollen von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt werden.

Ausgenommen von dem Verbot sind laut dem Reuters vorliegenden überarbeiteten Entwurf Unternehmen des Fleischerhandwerks mit höchstens 49 Beschäftigten. In einem ersten Entwurf war die Grenze bei 30 Beschäftigten gezogen worden.

Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt auch eine Mindestbesichtigungsquote bei Kontrollen vor: Ab 2026 soll pro Jahr mindestens jeder 20. Betrieb besucht werden. Die Arbeitszeit muss künftig zudem elektronisch aufgezeichnet werden, um Kontrollen zu erleichtern. Auch werden Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte festgelegt. Letztere Maßnahmen beträfen nicht nur die Fleischbranche, hatte Heil gesagt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

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Heil will in der Brache aufräumen

Gerade die Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stehen seit Langem in der Kritik. Der Minister hatte im Mai angekündigt, in der Branche "aufräumen" zu wollen.

Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Laut Gesetzentwurf werden in manchen Unternehmen der Fleischbranche bis zu hundert Prozent Werkvertragsarbeitnehmer im Kerngeschäft Schlachten, Zerlegen, Verarbeitung beschäftigt.

Eine Prüfung der NRW-Arbeitsschutzverwaltung hatte zudem nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr rund 8.800 Rechtsverstöße aufgedeckt. Arbeitnehmer arbeiteten teils 16 Stunden am Tag – und vielfach ohne Pause. Lohn wurde für Schutzausrüstung oder Miete einbehalten. Leidtragende waren vielfach osteuropäische Beschäftigte von Subunternehmern.

Leiharbeitsverbot verfassungswidrig?

Die deutsche Fleischwirtschaft hält ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche für verfassungswidrig. Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst, heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben, über die die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet hatte. Bei einem Verbot würde demnach der Verbraucherpreis um 10 bis 20 Prozent je Kilo und Produkt steigen. Vom Arbeitsministerium heißt es dagegen: "Ein signifikanter Anstieg der Verbraucherpreise insgesamt dürfte aufgrund des Gesetzentwurfs nicht zu erwarten sein."

Die IG Metall wünscht sich noch schärfere Regeln vor allem mit Blick auf die geplanten Arbeitsschutzkontrollen. "Dass die Bundesregierung jetzt den Aufsichtsbehörden vorschreiben will, mindestens fünf Prozent der Betriebe jährlich zu besichtigen, ist ein Anfang. Dass diese Quote erst ab 2026 erreicht werden muss, ist gerade im Lichte der Corona-Pandemie deutlich zu spät", sagte Hans-Jürgen Urban, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft der Deutschen Presse-Agentur. "Arbeitsschutz ohne Aufsicht ist wie ein Derby ohne Schiri."

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Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) bezeichnet die geplante Neuregelung in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch) als "einen historischen Gesetzentwurf". Der stellvertretende NGG-Bundesvorsitzende Freddy Adjan sagte: "Wir erwarten, dass der Kabinettsbeschluss, der, um auch das letzte Schlupfloch zu schließen, in Feinheiten im Gesetzgebungsverfahren nachgeschliffen werden muss, ohne Abstriche vom Bundestag beschlossen und Gesetz wird."

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