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Corona-Krise: Diese neuen Corona-Regeln gelten im November


Krisen-Gipfel von Bund und Ländern
Diese neuen Corona-Maßnahmen gelten im November

Von dpa, afp, ds

Aktualisiert am 29.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Kneipen und Restaurants müssen ab dem 2. November schließen.Vergrößern des BildesKneipen und Restaurants müssen ab dem 2. November schließen. (Quelle: MedienServiceMüller/imago-images-bilder)
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Lange wurde verhandelt, nun haben Bund und Länder neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Was künftig erlaubt ist – und was nicht.

Bund und Länder wollen die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen mit massiven neuen Maßnahmen in den Griff bekommen. Kanzlerin Angela Merkel verhandelte deshalb stundenlang mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer. Am Ende einigten sie sich auf ein umfangreiches Regelpaket, mit dem die Corona-Pandemie im November eingedämmt werden soll. Diese Maßnahmen gelten jetzt:

  • Die Maßnahmen treten deutschlandweit am 2. November in Kraft.
  • Es dürfen sich nur noch maximal zehn Personen aus zwei Hausständen treffen. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
  • Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, werden deutschlandweit weitgehend untersagt. Dazu zählen Theaterbesuche, Kino oder Tanzveranstaltungen.
  • Die Regelung betrifft auch den Freizeit- und Amateursportbetrieb, Individualsport bleibt davon ausgenommen. Zum Individualsport zählt beispielsweise Joggen, Schwimmen oder Golfspielen.
  • Bars und Gastronomie-Betriebe müssen bis zum Ende des Monats geschlossen bleiben. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen bleiben offen.
  • Übernachtungsangebote im Inland werden verboten. Übernachtungen dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden
  • Bereiche der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen (sofern nicht medizinisch erforderliche Behandlungen stattfinden) oder Tattoostudios müssen im November schließen. Friseursalons bleiben aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien werden weiter möglich sein.
  • Schulen und Kindergärten bleiben trotz der stark steigenden Corona-Zahlen geöffnet.
  • Der Groß- und Einzelhandel darf ebenfalls weiter offen bleiben. Bund und Länder einigten sich aber darauf, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten darf.
  • Unternehmen werden eindringlich aufgefordert, Heimarbeit zu ermöglichen – wo immer dies umsetzbar ist.
  • Gottesdienste bleiben erlaubt. Allerdings müssten die Hygienekonzepte unbedingt eingehalten werden.
  • Es gibt milliardenschwere Nothilfen für Unternehmen, die von den vorübergehenden Schließungen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. Erstattet werden sollen Umsatzausfälle, die Finanzhilfe soll ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.
  • Profisport wird nur noch ohne Zuschauer zugelassen. Das gilt auch für die Fußballbundesliga. Mehr dazu lesen Sie hier.
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Im Video oben oder hier können Sie sich die Pressekonferenz von Angela Merkel zu den neuen Corona-Maßnahmen noch einmal anschauen.

Hintergrund für die geplanten Maßnahmen ist die stark gestiegene Zahl der täglich festgestellten Neuinfektionen. Die Gesundheitsämter meldeten nach Angaben des Robert Koch-Instituts von Mittwochmorgen 14.964 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, AFP
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