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Mord an Walter Lübcke: Familie will auch den Mitangeklagten verurteilt sehen


Revision im Mordprozess
Familie Lübcke will auch den Mitangeklagten verurteilt sehen

Von afp
03.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Irmgard Braun-Lübcke und ihre Söhne Jan-Hendrick und Christoph Lübcke im Gerichtssaal: Die Familie des getöteten CDU-Politikers legt Revision ein.Vergrößern des BildesIrmgard Braun-Lübcke und ihre Söhne Jan-Hendrick und Christoph Lübcke im Gerichtssaal: Die Familie des getöteten CDU-Politikers legt Revision ein. (Quelle: Boris Roessler/dpa-bilder)
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Stephan Ernst ist verurteilt. Sein Mitangeklagter im Prozess wegen des Mordes an Walter Lübcke kam mit Bewährung davon. Der Familie des getöteten Politikers reicht das nicht.

Knapp eine Woche nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Familie des Getöteten Revision eingelegt. Ziel sei es, den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. aufzuheben, teilte der Sprecher der Familie mit. Die Nebenklage sei der Auffassung, dass H. den Hauptangeklagten Stephan Ernst unter anderem durch manipulative psychische Beihilfe unterstützt habe.

Nebenklage sieht Verfahrensfehler

Zahlreiche Indizien sprächen dafür, dass Ernst die Wahrheit gesagt habe und H. am Tatabend mit am Tatort gewesen sei. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main habe mehrere Anträge der Hinterbliebenen zu Schmauchspuren und Schützenposition abgelehnt.

"Insoweit kommen aus Sicht der Nebenklage sowohl Verfahrensfehler in Betracht als auch materiell-rechtliche Fehler", erklärte der Familiensprecher. Diese könnten erst nach Analyse der schriftlichen Urteilsgründe näher formuliert werden. Zuvor hatten bereits Ernst, H. und die Bundesanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt.

Der Mordprozess gegen Ernst und H. war am vergangenen Donnerstag zu Ende gegangen. E. erhielt die Höchststrafe. Das Gericht verhängte lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten die Richter vor.

Zugleich sprach das Gericht Ernst vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber im Januar 2016 frei. H. wurde vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen, erhielt aber eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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