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Extremismus: Bundesregierung weiß von 24 sogenannter "Feindeslisten"


Extremisten stellten 24 sogenannte "Feindeslisten" auf

Von afp
05.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Demoteilnehmer mit Reichsflagge (Symbolfoto): Die Dokumente richten sich dem Bericht zufolge gegen "politisch und gesellschaftlich engagierte Personen und Organisationen".Vergrößern des BildesDemoteilnehmer mit Reichsflagge (Symbolfoto): Die Dokumente richten sich dem Bericht zufolge gegen "politisch und gesellschaftlich engagierte Personen und Organisationen". (Quelle: Martin Müller/imago-images-bilder)
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Auf ihnen stehen detaillierte Auskünfte über den politischen Gegner. Extremisten haben laut Auskunft der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren mindestens 24 "Feindeslisten" veröffentlicht – viele davon im Netz.

Extremisten haben in Deutschland nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden seit dem Jahr 2010 insgesamt 24 sogenannte Feindeslisten veröffentlicht. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.

Die Dokumente richten sich dem Bericht zufolge gegen "politisch und gesellschaftlich engagierte Personen und Organisationen". Die Bundesregierung habe keine Angaben darüber gemacht, in welchem Extremismusbereich die Feindeslisten zu verorten seien. Nach Informationen der Zeitung gebe es derartige Listen bei Rechts- und Linksextremisten.

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Unter Feindeslisten definiert die Bundesregierung dem Blatt zufolge Datensammlungen, etwa von "Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos", die veröffentlicht werden. Damit verbunden seien "ausdrückliche oder subtile Drohungen".

Ursprung kann meist nicht lokalisiert werden

20 der 24 Sammlungen waren laut Bundesregierung im Internet abrufbar, schreibt die "Welt". Die genauen Internetseiten machte die Regierung demnach nicht publik. Dies würde Informationen über die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) offenbaren. Auch eine Aufschlüsselung der Herkunft der Verfasser nach Bundesländern sei nicht möglich, da der "Ursprung dieser Sammlungen in der Regel nicht lokalisiert werden kann".

Das Justizministerium hat vor kurzem einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung zur "Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten" vorgelegt. Die Verbreitung mit Daten vermeintlicher politischer Gegner soll ein eigener Strafbestand werden.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jürgen Martens kritisierte, die Sicherheitsbehörden seien "weit davon entfernt, ein umfassendes Bild zu haben". Vielmehr habe die Regierung keine Erkenntnisse über eingeleitete Ermittlungsverfahren mit Bezug auf solche Listen. Der Informationsdatenaustausch zwischen Bund und Ländern müsse hier "deutlich besser werden".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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