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Staatsanwaltschaft klagt 53 -Jährigen in "NSU 2.0"-Drohbrief-Affäre an


116 Briefe
Staatsanwaltschaft klagt 53-Jährigen in "NSU 2.0"-Drohbrief-Affäre an

Von afp
Aktualisiert am 28.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main: Dort wurde erneut eine Anklage gegen einen Mann erhoben, der Verbindungen zu "NSU 2.0" haben soll.Vergrößern des BildesStaatsanwaltschaft Frankfurt am Main: Dort wurde erneut eine Anklage gegen einen Mann erhoben, der Verbindungen zu "NSU 2.0" haben soll. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung: Wegen dieser Taten muss sich ein 53-Jähriger wohl bald vor Gericht verantworten. Er wird mit dem "NSU 2.0" in Verbindung gebracht.

Im Fall einer Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" ist Anklage gegen einen 53-jährigen Tatverdächtigen erhoben worden. Dem zuletzt in Berlin lebenden Mann werden unter anderem Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte.

Der Beschuldigte soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben unter anderem an Bundestagsabgeordnete, Parlamentarier des hessischen Landtags, eine Frankfurter Anwältin sowie Künstler und Menschenrechtsaktivisten verschickt haben. Die Drohbriefe, die häufig in Form eines behördlichen Schreibens oder in Form eines Gerichtsurteils verfasst waren, habe er regelmäßig mit "Heil Hitler" unterzeichnet, sich selbst habe er "SS-Obersturmbannführer" genannt.

Verbale Drohungen auch gegen Familien

Gedroht wurde unter anderem mit Worten wie "verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst" oder damit, dass Familienangehörige "mit barbarischer sadistischer Härte abgeschlachtet" würden. Um seine Drohwirkung zu verstärken, soll der Beschuldigte in vielen Fällen personenbezogene und zum Teil nicht frei zugängliche Daten der ausschließlich weiblichen Adressatinnen genannt haben.

Der Mann wurde am 3. Mai in seiner Berliner Wohnung festgenommen. Er bestreitet demnach die Tatvorwürfe. Wiederholt hatten Spuren auch zur Polizei selbst verwiesen, weil aus Polizeirevieren Daten der Betroffenen abgerufen worden waren. Der anfängliche Verdacht, Polizeibeamte selbst könnten an der Datenabfrage beteiligt gewesen sein, bestätigte sich nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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