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Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen


Corona-Politik
Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen

Von afp
16.12.2021Lesedauer: 2 Min.
"Zutritt nach 2G-Regelung" in einem Frankfurter Kaufhaus: In Niedersachsen wurde diese Regel jetzt gekippt.Vergrößern des Bildes"Zutritt nach 2G-Regelung" in einem Frankfurter Kaufhaus: In Niedersachsen wurde diese Regel jetzt gekippt. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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In Niedersachsen wurde erst am Montag die 2G-Regel im Einzelhandel eingeführt. Ein Gericht setzte sie nun vorläufig wieder aus – aus mehreren Gründen.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Regel sei derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Zudem sei sie voraussichtlich nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren, weil verschiedene Geschäfte ausgenommen würden.

Laut der seit Montag geltenden Coronaverordnung des Landes müssen Kundinnen und Kunden geimpft oder genesen sein, um bestimmte Läden zu betreten. Das gilt nicht für den Lebensmittelhandel, aber auch nicht für Gartenmärkte und Elektronikreparaturläden. Dass die zuletzt genannten Geschäfte ausgenommen würden, Baumärkte beispielsweise aber nicht, habe keine nachvollziehbaren sachlichen Gründe, urteilte das Gericht.

Gericht wertet Ausnahmen als problematisch

Die zahlreichen Ausnahmen reduzierten die Eignung der Regelung, ihre Infektionsschutzziele zu erreichen: Der größte Teil der Kundenkontakte finde ohnehin in Lebensmittelmärkten statt, argumentierte das OVG. Zudem sei zweifelhaft, dass die 2G-Regel erforderlich sei.

Das Gericht habe schon mehrfach beanstandet, "dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten". Das Land habe aber keine genaueren Nachforschungen angestellt, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

In ihrer derzeitigen Ausgestaltung leiste die 2G-Regel im Einzelhandel nur einen geringen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehens, hieß es weiter. Dieser könne durch eine FFP2-Maskenpflicht auf ein "irrelevantes Niveau" reduziert werden. Die Regel greife in die Grundrechte ungeimpfter Kunden und von Betriebsinhabern ein. Auch die neue Omikron-Variante gebiete keine andere Bewertung.

Gericht in Schleswig-Holstein entschied anders

Das schleswig-holsteinische OVG in Schleswig war am Mittwoch zu einer gegenteiligen Entscheidung gekommen: Das Gericht billigte im Eilverfahren die auch in Schleswig-Holstein geltende 2G-Regelung und verwies dabei auf die von der Weltgesundheitsorganisation WHO als besorgniserregend eingestufte Omikron-Variante.

Es gebe keinen Zweifel daran, dass die 2G-Regel geeignet sei, "der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren", erklärte das OVG. Derzeit sei eine "maximale Reduktion der Übertragungsraten" nötig. Maßnahmen wie etwa Trennscheiben an Kassen hätten nicht den gleichen Effekt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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