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Geheimnisverrat im Bundestag – Staatsanwaltschaft eingeschaltet

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 24.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Sitzung im Bundestag: Die Verwaltung hat 19 Verstöße gegen den Geheimschutz an Ermittler übergeben.
Sitzung im Bundestag: Die Verwaltung hat 19 Verstöße gegen den Geheimschutz an Ermittler übergeben. (Quelle: F. Kern/Future Image/imago-images-bilder)
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Wie gelangten vertrauliche Dokumente und Informationen aus dem Bundestag an die Öffentlichkeit? Ein Geheimgremium kritisiert die Regierung, die Verwaltung hat die Fälle der Staatsanwaltschaft übergeben.

Informationen aus geheimen Beratungen und vertraulichen Dokumenten sind aus dem Bundestag oder Regierungskreisen an Medien und Unbefugte gelangt. Die Bundestagsverwaltung bestätigte t-online, dass seit Beginn der vergangenen Legislaturperiode 19 entsprechende Vorfälle an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet wurden.

In allen Fällen gehe es um die unbefugte Kenntnisnahme von Verschlusssachen. Übersetzt: Jemand, der Zugang zu vertraulichen oder geheimen Informationen hatte, die er nicht weitergeben durfte, hat dies dennoch getan.

Einige der Vorfälle betreffen das Parlamentarische Kontrollgremium, das die Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste überwacht. Ihm gehörten in der vergangenen Legislaturperiode neun Abgeordnete an. Theoretisch ist es möglich, dass sie, ihre engen Mitarbeiter, damit befasste Beamte in den zuständigen Ministerien oder die jeweiligen Minister Informationen weitergegeben haben. Wie es tatsächlich abgelaufen ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch unklar.

Informationen wurden in Medien veröffentlicht

Im Bericht, den das Kontrollgremium Ende Dezember dem Parlament vorlegte, heißt es, "dass Informationen aus seinen geheimen Beratungen gelegentlich in Medienveröffentlichungen thematisiert wurden und so unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangten". Es habe derartige Verstöße gegen die Geheimschutzordnung der Bundestagsverwaltung gemeldet.

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Weiter heißt es, das Gremium sehe alle Beteiligten, "darunter auch die Mitglieder der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden", in der Verantwortung, "dass unzulässige Veröffentlichungen von eingestuften Informationen unterbleiben".

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Vorgang eingestellt

Bereits die Einleitung des Berichts enthält eine Spitze: Die Bundesregierung sei angehalten, "ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit dahingehend zu verbessern, dass öffentliche Medien nicht vor der Unterrichtung des Kontrollgremiums zu relevanten Sachverhalten berichten".

Ohne Konsequenzen bleibt jedoch der Fall Horst Seehofer. Der damalige Bundesinnenminister soll die Boulevardzeitung "Bild" im April 2020 über bevorstehende Razzien gegen die Terrororganisation Hisbollah unterrichtet haben. Als das durch eine Amazon-Dokumentation bekannt wurde, prüfte die Generalstaatsanwaltschaft den Anfangsverdacht einer Verletzung des Dienstgeheimnisses, wie der "Tagesspiegel" berichtete.

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Allerdings ohne Ergebnis: Der Vorgang sei vor Monaten eingestellt worden, sagte Behördensprecher Martin Steltner t-online. Zu weiteren Vorfällen könne sich die Behörde nicht äußern. Die von der Bundestagsverwaltung übermittelten Vorkommnisse werden dort demnach nicht systematisch erfasst. Deswegen bleibt vorerst unklar, ob jeweils Verdächtige ermittelt wurden – und ob sich darunter Abgeordnete, Regierungsvertreter oder Behördenmitarbeiter befinden.

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