t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Corona-Impfung: Zwei Offiziere klagen gegen Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr


"Duldungspflicht"
Zwei Bundeswehroffiziere klagen gegen Corona-Impfpflicht

Von dpa
Aktualisiert am 02.05.2022Lesedauer: 3 Min.
Soldaten im Impfzentrum (Archivbild): In zahlreichen Impfzentren half die Bundeswehr bei Organisation und Betrieb aus.Vergrößern des BildesSoldaten im Impfzentrum (Archivbild): In zahlreichen Impfzentren half die Bundeswehr bei Organisation und Betrieb aus. (Quelle: C. Hardt/Future Image/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Seit November müssen sich Soldaten gegen Corona impfen lassen. Dagegen ziehen nun zwei Offiziere vor das Bundesverwaltungsgericht. Ob heute bereits ein Urteil fällt, ist noch unklar.

Zwei Offiziere der Bundeswehr verweigern die verbindliche Impfung gegen das Coronavirus – heute muss sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall beschäftigen. Das Verteidigungsministerium hatte ab dem 24. November 2021 eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" übernommen. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Dagegen klagen die beiden Männer.

Berufung auf körperliche Unversehrtheit

Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet erst- und letztinstanzlich über die zwei Anträge. Ob er heute schon ein Urteil verkündet, ist noch unklar. Die Offiziere berufen sich auf ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Die Covid-19-Impfung ist aus ihrer Sicht nicht zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet. Zudem verhindere sie eine Infektion oder Erkrankung nicht. Es sei auch nicht belegt, dass die Impfstoffe die Gefahr einer schweren Covid-19-Erkrankung verminderten.

Das Robert Koch-Institut gibt dagegen an, dass die in Deutschland gängigen Impfstoffe zu rund 75 Prozent eine symptomatische Infektion und zu rund 90 Prozent eine schwere Erkrankung mit der Delta-Variante verhindern. Bei der mittlerweile dominierenden Omikron-Variante sei der Impfschutz zwar deutlich verringert, erste Studien zeigten aber dennoch einen guten Schutz, insbesondere bei Menschen mit Booster-Impfung.

Die beiden Männer lehnen auch die Verwendung eines mRNA-Impfstoffes ab. Der Einsatz dieser Gentechnik sei hinsichtlich der Nebenwirkungen und Langzeitfolgen unzureichend erforscht, heißt es in ihrem Antrag. Demnach drohten erhebliche Impfschäden, weswegen die Anordnung der Impfung unverhältnismäßig und unzumutbar sei.

Ministerium: Grundrecht wirksam eingeschränkt

Das Verteidigungsministerium hält dagegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der generell durchzuführenden Basisimpfungen für rechtmäßig. Das Grundrecht der Soldaten auf körperliche Unversehrtheit sei durch die Gesunderhaltungspflicht (§ 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Soldatengesetz) wirksam eingeschränkt worden.

Demnach muss ein Soldat ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen. Daher erlaube die Vorschrift die Anordnung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus.

Die Impfung diene der Verhütung einer übertragbaren Krankheit, auch wenn sie keinen vollständigen Schutz biete, heißt es weiter. Es genüge, dass sie die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung und die Gefahr schwerer Verläufe reduziere. Dies sei aufgrund aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und nach den Erhebungen des Robert Koch-Instituts erwiesen. Mit der Schutzimpfung seien auch keine überproportional hohen Impfrisiken verbunden.

94 Prozent der Soldaten sind geimpft

Laut einer vorläufigen Erhebung des Ministeriums liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Aktuell leisten insgesamt 183.638 Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst bei der Bundeswehr.

Die vollständige Immunisierung der Soldaten und Soldatinnen liege im gesteigerten Interesse, sagte ein Ministeriumssprecher. "Die Duldungspflicht ist dabei ein Stützpfeiler für den Erhalt der Führungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Es geht um den Schutz des Individuums und der militärischen Gemeinschaft vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten." Für Soldatinnen oder Soldaten, die unberechtigt die Impfung verweigern, stelle dies eine Dienstpflichtverletzung dar, die dienstrechtliche Konsequenzen haben kann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website