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AfD: Klage gegen Verfassungsschutz soll in Vorbereitung sein


Einstufung als "Verdachtsfall"
Bericht: AfD bereitet Klage gegen Verfassungsschutz vor

Von t-online, dru

Aktualisiert am 07.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Parteichef Meuthen (li.), Fraktionschef Gauland (re.) und Thüringens Landeschef Höcke: Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall.Vergrößern des BildesParteichef Meuthen (li.), Fraktionschef Gauland (re.) und Thüringens Landeschef Höcke: Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall. (Quelle: Archivbild/Jens Schicke/imago-images-bilder)
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Um die Einstufung von Teilen der AfD als Verdachtsfall beim Verfassungsschutz kündigt sich eine juristische Auseinandersetzung an. Einem Medienbericht zufolge bereiten Kölner Anwälte eine Klage vor.

Die AfD will wegen der Einstufung von Teilen der Partei als "Verdachtsfall" offenbar gegen den Verfassungsschutz klagen. Das berichten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR unter Berufung auf zwei Klageentwürfe der Kölner Kanzlei Höcker. Demnach fühlt sich die AfD durch diese Verortung stigmatisiert und in der Ehre beschädigt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den extrem rechten "Flügel" um den Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke sowie die Jugendorganisation "Junge Alternative" Anfang des vergangenen Jahres als Verdachtsfälle eingestuft. Es sah bei beiden Gruppierungen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen.

Die Anwälte argumentieren nun, dass der "Flügel" keine Parteiorganisation sei und die AfD auch nicht wisse, welche Personen ihm angehörten. Eine Einordnung als Verdachtsfall sei deshalb nicht nachvollziehbar. Zudem stellten weder eine scharfe Migrationskritik noch ein kulturell-ethnischer Volksbegriff oder die Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft eine unzulässige Grenzüberschreitung dar. Auch radikale Aussagen und Kontakte zu verfassungsfeindlichen Vereinigungen seien als Teil des demokratischen Diskurses zu akzeptieren.

Schon im Dezember hatte die Kanzlei Höcker versucht, per Abmahnungen einen Widerruf der Einstufung zu erreichen. Zugleich kündigte sie eine Klage für Januar an. Eine Frist für den Widerruf ließ das Bundesamt verstreichen.

In der AfD ist man laut dem Bericht nun fest entschlossen, gegen die Entscheidung vor Gericht zu ziehen. Freitag wolle der Parteivorstand dazu einen Beschluss fassen. Der Verfassungsschutz sieht den Angaben zufolge keinerlei Anlass, die bisherigen Einstufungen zu korrigieren. Er schloss für das Frühjahr weitergehende Schritte der Beobachtung der AfD nicht aus.

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