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Kündigung von Räumen für Berliner AfD-Parteitag rechtmäßig


Berliner AfD-Parteitag fällt wegen Drohungen aus

Von afp, law

Aktualisiert am 23.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Georg Pazderski auf einem Landesparteitag der Berliner AfD in Berlin-Spandau (Archivbild): Der Landesvorsitzende tritt bei der nächsten Vorstandswahl nicht mehr an.Vergrößern des BildesGeorg Pazderski auf einem Landesparteitag der Berliner AfD in Berlin-Spandau (Archivbild): Der Landesvorsitzende tritt bei der nächsten Vorstandswahl nicht mehr an. (Quelle: Chrstian Thiel/imago-images-bilder)
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Bereits seit dem vergangenen Jahr sucht der Landesverband der Berliner AfD einen Veranstaltungsort für seinen Parteitag. Nach Drohungen aus der linken Szene musste nun auch der neueste Plan gekippt werden.

Der Berliner AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen die Kündigung eines Mietvertrags über Räume für seinen Parteitag am kommenden Wochenende gescheitert. Das Landgericht Berlin wies den Antrag der AfD auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vermieterin zurück, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die Partei hatte am 20. Dezember den Mietvertrag geschlossen, die Vermieterin erklärte aber am 6. Januar den Rücktritt davon, weil sie und ein Mitarbeiter bedroht worden seien.

Die Berliner AfD erklärte zu der Entscheidung, damit habe "die linksextreme Antifa mit Gewaltdrohungen den für das kommende Wochenende geplanten Landesparteitag verhindert". Und: "Wenn Gewalt Demokratie angreift, ist es Terror", befand Landes- und Fraktionschef Georg Pazderski.

Pazderski sah in der Entscheidung zudem große Tragweite: "Im Prinzip ist kein Vertrag mehr rechtssicher, weil sobald er von der linken oder auch von der rechten Seite bedroht wird, braucht der Vertragspartner diesen Vertrag nicht mehr erfüllen." Der Vorgang zeige, wie in Berlin Grundrechte durch Linksextremisten eingeschränkt würden. Die AfD werde das zum großen politischen Thema machen.

Brandenburg als Ausweichort sei nur dann Alternative, "wenn der Senat in Berlin nicht in der Lage ist, einen Parteitag dort zu garantieren. (…) Das wäre ein Armutszeugnis für den Senat hier, dann macht er sich zum Gespött bundesweit."

Vermieterin steht Recht zur Verweigerung zu

Das Landgericht erklärte zu seiner Entscheidung, die Vermieterin habe "glaubhaft gemacht, dass ein Mitarbeiter wegen der geplanten Veranstaltung bedroht worden sei". Sie dürfe selbst darüber "befinden, ob sie bereit sei, das Risiko durch die Vertragserfüllung auf sich zu nehmen".

Die Entstehung dieses Risikos gehe "ersichtlich weit über die vertraglich übernommene Verpflichtung zur Bereitstellung von Veranstaltungsräumen hinaus". Der Vermieterin stehe daher ein Recht zur Verweigerung der Leistung zu.

Vorstandswahl steht bevor

Der Berliner AfD-Parteitag war eigentlich bereits für November geplant gewesen. Der Landesverband hat jedoch seit Monaten Probleme bei der Suche nach Räumlichkeiten, weshalb zuletzt der 25. und 26. Januar vorgesehen waren.

Bei dem Parteitag soll der Vorstand neu gewählt werden, wobei Pazderski nicht wieder antritt. Er wurde neben anderen prominenten Vertretern des bürgerlichen AfD-Lagers Anfang Dezember nicht wieder in den Bundesvorstand gewählt. Damit wurde das Lager deutlich geschwächt.

Verwendete Quellen
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