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Gesamte AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft

Von afp, ds

Aktualisiert am 03.03.2021Lesedauer: 2 Min.
AfD-Bundessprecher Alexander Gauland, der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Bjoern Höcke und Bundessprecher Joerg Meuthen: Ihre Partei wurde bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
AfD-Bundessprecher Alexander Gauland, der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Bjoern Höcke und Bundessprecher Joerg Meuthen: Ihre Partei wurde bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. (Quelle: Jens Schicke/imago-images-bilder)
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Teilgruppen der AfD werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. Nun weitet die Behörde ihre Arbeit laut übereinstimmenden Medienberichten auf die gesamte Partei aus.

Schwerer Schlag gegen die Alternative für Deutschland. Der Verfassungsschutz stuft die AfD nun bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Das berichten der "Spiegel", "Tagesspiegel" und "Süddeutsche Zeitung" übereinstimmend. Damit kann der Verfassungsschutz die Partei nun mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten. Nach dpa-Informationen setzte der Präsident der Behörde, Thomas Haldenwang, die Landesämter für Verfassungsschutz darüber am Mittwoch in einer internen Videokonferenz in Kenntnis.

Laut "Spiegel" verpflichtete sich der Verfassungsschutz allerdings in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gelte für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021. Die AfD hatte gegen eine solche Einstufung durch den Verfassungsschutz und Verlautbarungen dazu geklagt.

Das BfV wollte sich am Mittwoch nicht zu den Berichten äußern. Es erklärte auf Anfrage: "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich."

Gutachten soll mutmaßliche Verstöße der Partei belegen

Grundlage für die Beobachtung sei ein rund 1.000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür haben die Juristen und Rechtsextremismusexperten des Amts seit Anfang 2019 etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.

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Die Gesamtpartei AfD war Anfang 2019 vom Verfassungsschutz als Prüffall eingestuft worden. Dies geschieht dann, wenn eine Organisation nicht eindeutig extremistisch ist, aber "tatsächliche Anhaltspunkte" für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung werden im Rahmen der Prüfung noch nicht eingesetzt. Vielmehr werden die öffentlich wahrnehmbaren Aktivitäten der Partei systematisch ausgewertet.

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