Anzeige
International Oberverwaltungsgericht: Kein G20-Camp im Hamburger Stadtpark
Von dpa
Aktualisiert am 04.08.2017Lesedauer: 1 Min.
Kopiert
Hamburg (dpa) - Ein geplantes Camp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark darf nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht errichtet werden. Das Camp mit bis zu 3000 Zelten sei keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung, entschied das Gericht. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die Camp-Veranstalter können allerdings Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, was sie bereits angekündigt hatten.
ShoppingAnzeigen
Newsblog zum Krieg in Nahost
Gewalt in Überseegebiet
Newsblog zum russischen Angriffskrieg
An der Grenze zu Aserbaidschan
Schüsse auf slowakischen Ministerpräsidenten
"Klar unsere Nummer Eins"
Interview|SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert
Meinung|Islam-Demos in Hamburg
Meinung|Kolumne "Russendisko"