t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaBuntes

Hannover: Chef erwischt kranken Mitarbeiter beim Fußball – und feuert ihn


Kurioser Fall in Hannover
Chef erwischt kranken Mitarbeiter beim Fußball – und feuert ihn

Von t-online, TiK

Aktualisiert am 19.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Ball im Fußballtor (Symbolbild): Für einen Fan des Sports hat sein Besuch in einem Stadion nun Konsequenzen.Vergrößern des BildesBall im Fußballtor (Symbolbild): Für einen Fan des Sports hat sein Besuch in einem Stadion nun Konsequenzen. (Quelle: getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Mitarbeiter einer Firma hatte sich mit einem Burn-Out krankgemeldet, ging trotzdem Fußball spielen. Dort erwischte ihn sein Chef – und schmiss ihn aus der Firma. War das rechtens? Jetzt gibt es ein Urteil.

Dient Fußballspielen der Genesung bei einem Burnout? Das musste jetzt das Arbeitsgericht Hannover entscheiden. Es ist ein außergewöhnlicher Fall:

Ein 26-jähriger Angestellte hatte sich bei seinem Arbeitgeber, einer Verpackungsfirma, krankgeschrieben. Als Grund gab er an, unter einem Burnout zu leiden. Trotzdem traf er sich zu einem Fußballspiel, wo ihn allerdings sein Chef entdeckte. So berichtet es die "Hannoversche Allgemeine Zeitung". Noch auf dem Fußballplatz kündigte der Vorgesetzte die Entlassung an. Der Grund: Die "vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit" des Mitarbeiters.

Ex-Angestellter meldete auch Abfindungsanspruch an

Der Arbeitgeber wollte die Entscheidung nicht zurücknehmen. Daraufhin meldete der 26-Jährige Ex-Angestellte noch Schadensersatz- und Abfindungsanspruch an, weil er ja einen erheblichen Verdienstausfall habe.

Arbeitsgericht Hannover: Die Kündigung war nicht rechtmäßig. In der Begründung heißt es: "Das Fußballspielen war kein genesungswidriges Verhalten." Weiterarbeiten wird der Ex-Mitarbeiter in der Verpackungsfirma trotzdem nicht. Sein Vorgesetzter und er einigten sich auf einen Vergleich: Zum Jahresende 2019 gilt das Arbeitsverhältnis rückwirkend als beendet, er bekommt den Lohn von November und Dezember sowie eine Einmalzahlung von 3.000 Euro.

Verwendete Quellen
  • Bericht der "HAZ"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website