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Atommüll-Lagerung in Deutschland: "Verantwortungsloses Handeln"?


"Verantwortungloses Handeln"
Ernste Sicherheitsprobleme – Atommülllagerung stellt Gefahr dar

Von t-online, sbi

Aktualisiert am 11.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Castortransporter bei Protestaktion (Archivbild): Atommüll stellt eine Gefahr in Deutschland dar.Vergrößern des Bildes
Castortransporter bei Protestaktion (Archivbild): Atommüll stellt eine Gefahr in Deutschland dar. (Quelle: Lucas Maier )
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Rostende Atommüllfässer, Zwischenlager ohne Genehmigung, problematische Endlager: Ein neuer Bericht schafft eine Übersicht über die Situation der Atommülllagerung in Deutschland.

Ein umfassender Bericht zur Atommülllagerung in Deutschland hat gravierende Sicherheitsdefizite an vielen Standorten aufgezeigt. Der 468 Seiten starke Report "Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland" wurde von den Umweltorganisationen "Ausgestrahlt" und BUND sowie dem Umweltinstitut München veröffentlicht.

Die Autorinnen und Autoren des Berichts dokumentieren, dass bundesweit mehr als 216 Atomanlagen existieren, verteilt auf 71 Standorte. Darunter befinden sich 84 aktuell betriebene Anlagen, 56 stillgelegte sowie 76 bereits komplett beseitigte Standorte. Viele dieser Orte weisen nach jahrzehntelanger Nutzung erhebliche Sicherheitsmängel auf, berichtete die "Frankfurter Rundschau".

Kritik: Regierung kümmert sich nicht um Gefahrenlage

So wird die Sammelstelle im niedersächsischen Leese als ein Beispiel genannt. Der Mietvertrag für dieses Lager endet im Jahr 2030. Dort gelagerte Fässer mit Atommüll sollen verformt und schwer zugänglich sein. Aufgrund der Verzögerungen beim Endlagerprojekt Schacht Konrad nahe Salzgitter sei eine alternative Zwischenlagerung notwendig, doch bisher gibt es dafür keine konkreten Pläne.

Ein weiteres Beispiel betrifft das Forschungszentrum in Karlsruhe. Dort lagern radioaktive Abfälle in großen Zwischenlagerhallen auf dem Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) – Campus Nord. Ursprünglich sollten diese Abfälle ab den 2030er-Jahren abtransportiert werden. Doch nun wurde festgestellt, dass sie stärker kontaminiert sein sollen als angenommen, weshalb der endgültige Abtransport erst im Jahr 2072 erwartet wird.

Der Bericht kritisiert auch das Hin- und Hertransportieren von Atommüll quer durch Deutschland. Atomexperte Helge Bauer von der Organisation "Ausgestrahlt" nannte das ein "verantwortungsloses Handeln nach dem Sankt-Florians-Prinzip". Sprich, die Regierung löst das Problem nicht, sondern verschiebt die Lösung der Gefahrenlage auf andere. Dabei müssten die Regierenden ein Konzept zur Atommüllzwischenlagerung vorlegen, bei dem die Minimierung von Gefahren für die Bevölkerung höchste Priorität habe, so Bauer weiter.

Radioaktive Abfälle im Wirtschaftskreislauf

Hauptautorin Ursula Schönberger beklagt zudem den jüngst vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für das "Nationale Entsorgungsprogramm". Dieser enthalte keine konkreten Aussagen zu Problemen wie rostenden Fässern oder den erheblichen Schwierigkeiten bei der Stilllegung des Endlagers Morsleben und der Räumung des Endlagers Asse II. Schönberger betonte: "Kein Wort über die Freigabe radioaktiver Abfälle in den ganz normalen Wirtschaftskreislauf." Der Report übernimmt somit eine Aufgabe, die Staat und Industrie bisher versäumt haben.

Der aktualisierte und komplett überarbeitete Bericht "Atommüll – Eine Bestandsaufnahme für die Bundesrepublik Deutschland" kostet 30 Euro zuzüglich 5,50 Euro Versandkosten und kann per E-Mail an info@atommuellreport.de bestellt werden.

Streit um Einlagerung von Atommüll in Ahaus bald vor OVG

Derweil steht im anhaltenden Streit über die Lagerung von Atommüll aus dem ehemaligen Jülicher Versuchsreaktor in Ahaus eine wichtige Entscheidung bevor. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster plant noch in diesem Jahr ein Urteil zu fällen. Eine mündliche Verhandlung, die voraussichtlich zur Urteilsverkündung führen wird, ist für den 3. und 4. Dezember angesetzt, wie eine Sprecherin des Gerichts bestätigte. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Stadt Ahaus hatte gegen das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit geklagt. Die Klage richtet sich gegen eine vor rund acht Jahren erteilte Genehmigung zur Aufbewahrung mehrerer Castorbehälter im Zwischenlager der Gemeinde. Das Verfahren läuft bereits seit 2017 und hat sich aufgrund der komplexen Rechtslage und zahlreicher erforderlicher Stellungnahmen immer wieder verzögert.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
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