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Mariä Himmelfahrt: Feiertag fällt in zwei Gemeinden in Bayern weg


Wer nicht arbeitet, muss Lohnausfälle hinnehmen
Dieser Feiertag fällt in zwei Gemeinden ab sofort weg

Von dpa
Aktualisiert am 05.05.2025 - 14:00 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein katholischer Gottesdienst in Bayern (Archivbild): In zwei bayerischen Gemeinden fällt ein Feiertag weg.Vergrößern des Bildes
Ein katholischer Gottesdienst in Bayern (Archivbild): Zwei bayerische Gemeinden verlieren einen Feiertag. (Quelle: Uwe Lein/dpa)
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Mariä Himmelfahrt ist in den meisten bayerischen Städten ein Feiertag. Weil es dort zu wenige Katholiken gibt, haben zwei Gemeinden ab sofort das Nachsehen.

In den beiden oberfränkischen Gemeinden Seßlach und Marktschorgast ist Mariä Himmelfahrt ab sofort kein Feiertag mehr. Das hat das bayerische Innenministerium mitgeteilt.

Grund dafür sind die Ergebnisse des Zensus 2022: Demnach gibt es immer weniger Katholiken in den beiden Gemeinden. Mariä Himmelfahrt ist laut den bayerischen Gesetzen aber nur in den Gemeinden ein Feiertag, in denen Katholiken die Mehrheit bilden.

Sechs andere Gemeinden können sich über einen zusätzlichen freien Tag freuen: In Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, in Schwebheim in Unterfranken und im schwäbischen Memmingerberg sowie in Oettingen wird Mariä Himmelfahrt ab sofort ein Feiertag sein. In allen anderen 2.048 Gemeinden in Bayern ändert sich an der Einstufung nichts, sagte Innenminister Joachim Herrmann. Mariä Himmelfahrt wird jedes Jahr am 15. August begangen.

Was trotzdem gilt – auch ohne Feiertag

Unabhängig vom Feiertagsstatus gilt für Mariä Himmelfahrt eine besondere Schutzklausel: In Gemeinden ohne gesetzlichen Feiertag sind laut Artikel 4 des Feiertagsgesetzes zwischen 7 und 11 Uhr besonders laute Handlungen in der Nähe von Kirchen untersagt, da sie Gottesdienste stören könnten.

Zudem können katholische Beschäftigte, auch in Gemeinden ohne Feiertag, für die Dauer des Gottesdienstes der Arbeit fernbleiben. Dabei kann es zu einem Lohnausfall kommen – weitere Nachteile dürfen ihnen laut Gesetz jedoch nicht entstehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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