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Österreich: Deutscher Skifahrer kracht betrunken in Pistenraupe


Unfall am Skihang
Pistenraupe fährt betrunkenen Deutschen Urlauber an

Von t-online, jse

12.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0370023205Vergrößern des BildesPistenraupe (Symbolbild): Eigentlich hätte der Snowboarder nicht mehr auf der Piste sein dürfen. (Quelle: IMAGO/Revierfoto/imago-images-bilder)
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Mit über drei Promille läuft ein Mann in der Dunkelheit auf einer Skipiste herum. Plötzlich taucht eine Pistenraupe auf.

Das war wohl ein paar Jagatees zu viel: Im österreichischen Flachau ging ein Oberpfälzer betrunken auf die Piste – und kollidierte dort mit einer Pistenraupe. Das berichten mehrere Medien aus der Alpenrepublik, unter anderem die "Salzburger Nachrichten" und das Portal "MeinBezirk".

Der 37-Jährige entschied sich am Mittwochabend gegen 19 Uhr, nochmal auf die Piste zu gehen – obwohl er zu dem Zeitpunkt schon mehr als nur angetrunken gewesen sein muss. Ein nach dem Zwischenfall durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 3,12 Promille.

Snowboarder lief gesperrte Piste herunter

Wie alle anderen Pisten des Skigebiets "Ski Amadé" war auch die, die der 37-Jährige befuhr, am Abend gesperrt. Nicht ohne Grund: Sie musste präpariert werden, und zwar durch eine Pistenraupe.

Damit hatte der Mann allerdings wohl nicht gerechnet. Der Snowboarder lief ohne sein Brett, das er wohl auf der Hütte gelassen hatte, die gesperrte Piste hinunter.

Sicht des Fahrers eingeschränkt

Der Fahrer der Pistenraupe allerdings konnte den 37-Jährigen nicht sehen: Er transportierte nämlich auf seinem Frontschild zwei Schneekanonen, die Sicht war entsprechend eingeschränkt. Er soll die Piste deshalb mittig befahren haben, wo er eigentlich keine Hindernisse zu erwarten hatte.

Der Snowboarder stieß – für ihn wohl plötzlich – also gegen die entgegenkommende Pistenraupe und stürzte dabei zur Seite. Die herbeigerufene Polizei stellte einen Bluterguss fest – und einen Blutalkoholwert von über drei Promille.

Ermittlungen gegen Fahrer

Die Pisten von "Ski Amadé" sind eigentlich nach dem Salzburger Landessicherheitsgesetz ab 18 Uhr gesperrt. Die Sperre gilt bis zum Folgetag um acht Uhr. In diesem Zeitraum darf sich nur geschultes und berechtigtes Personal auf der Piste befinden.

Zuwiderhandlung befreit den Betreiber eigentlich von Haftung. Aufgrund der in Kauf genommenen Sichteinschränkung wird dennoch gegen den Fahrer der Pistenraupe ermittelt – wegen fahrlässiger Körperverletzung.

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