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Kriminalität: Kinderporno-Razzia bei 67 Verdächtigen in Deutschland


Kriminalität
Kinderporno-Razzia bei 67 Verdächtigen in Deutschland

Von dpa
Aktualisiert am 20.07.2017Lesedauer: 1 Min.
Der Eingangsbereich des Bundeskriminalamts in Wiesbaden.Vergrößern des BildesDer Eingangsbereich des Bundeskriminalamts in Wiesbaden. (Quelle: Fredrik von Erichsen/Illustration./dpa)
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Wiesbaden (dpa) - Im Kampf gegen Kinderpornos im Internet haben Ermittler die Wohnungen von 67 Tatverdächtigen in Deutschland durchsucht. Wie die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) Wiesbaden heute mitteilten, erfolgten die Durchsuchungen bereits vom 5. bis 19. Juli.

Die Beschuldigten im Alter von 18 bis 80 Jahren stehen im Verdacht, über den Onlinedienst "Chatstep" Bilder und Videos mit Kinderpornografie getauscht zu haben. Die Aufnahmen zeigten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, darunter auch von Kleinstkindern, sowie von sexueller Gewalt gegen Kinder.

Um die mutmaßlichen Täter zu identifizieren, habe der US-amerikanische Betreiber der Internet-Plattform mit dem BKA zusammengearbeitet. Die Auswertung der sichergestellten Datenträger der Beschuldigten sowie weitere Ermittlungen dauerten noch an. Die meisten Tatverdächtigen kommen aus Hessen, Niedersachsen (je 9), Bayern und Nordrhein-Westfalen (je 8) sowie Baden-Württemberg (5).

Vor wenigen Tagen hatten die Ermittler bereits einen großen Schlag gegen Kinderpornografie gemeldet. Eine der größten internationalen Kinderpornografie-Plattformen im Darknet, "Elysium", wurde stillgelegt, 14 Verdächtige wurden festgenommen. Zwölf von ihnen wird sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das BKA am 7. Juli mitgeteilt hatten. Sieben Beschuldigte - fünf Deutsche und zwei Österreicher - kamen in Untersuchungshaft.

Auf der 87 000 Nutzer zählenden Plattform "Elysium" wurden demnach kinderpornografische Bilder und Videos ausgetauscht, darunter Aufnahmen schwersten sexuellen Missbrauchs. Die Opfer waren Kinder im Alter von zwei bis acht Jahren. Für die Verbreitung kinderpornografischen Materials können bis zu fünf Jahre Gefängnis verhängt werden.

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