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Notfälle: Viele offene Fragen nach Chaos am Flughafen München


Notfälle
Viele offene Fragen nach Chaos am Flughafen München

Von dpa
30.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Fluggäste schlafen auf Klappbetten am Flughafen in München.Vergrößern des BildesFluggäste schlafen auf Klappbetten am Flughafen in München. (Quelle: Matthias Balk/dpa./dpa)
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München (dpa) - Nach einem chaotischen Wochenende am Flughafen München wollen die Behörden die folgenschwere Panne bei einer Sicherheitskontrolle aufklären

Man arbeite daran, die Details des Vorfalls umfassend zu durchleuchten, sagte eine Sprecherin der Regierung von Oberbayern, die für die Sicherheitskontrollen in dem Airport zuständig ist.

Weil eine Frau unkontrolliert in den Sicherheitsbereich einer Abflughalle gelangt war, hatte die Bundespolizei am Samstag das Terminal 2 und das dazugehörige sogenannte Satelliten-Terminal geräumt. In der Folge fielen Hunderte Flüge aus oder verspäteten sich teils erheblich. Mehr als 32.000 Passagiere waren in der Hauptreisewelle zu Beginn der Sommerferien in Bayern betroffen.

Viele Fragen blieben nach dem Wochenende zunächst ungeklärt. So war völlig offen, wieso die Frau - ohne von Sicherheitsleuten kontrolliert worden zu sein - in den gesicherten Bereich gelangen konnte. Es stand auch nicht fest, ob die Frau womöglich vorsätzlich die Abflughalle betreten hatte. Die Sprecherin der Bezirksregierung sprach lediglich von einem individuellen Versäumnis des Sicherheitspersonals.

Rund 330 Flüge waren infolge der Panne ausgefallen. Der wirtschaftliche Schaden für die Airlines und den Flughafen dürfte in die Millionen gehen. Weder der Flughafen noch die hauptsächlich betroffene Fluggesellschaft, die Lufthansa, konnten dazu Angaben machen.

Betroffene Passagiere können sich mit finanziellen Forderungen an die Lufthansa wenden. Ein Unternehmenssprecher verwies dabei auf die EU-Fluggastrechteverordnung. Die Frage, wer für die entstandenen finanziellen Schäden aufkommt, blieb zunächst offen. Die Bezirksregierung verwies lediglich auf die laufende Aufarbeitung des Vorfalls.

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