BusattentĂ€ter von LĂŒbeck muss in die Psychiatrie
LĂŒbeck (dpa) â Der 34 Jahre alte BusattentĂ€ter von LĂŒbeck muss in die Psychiatrie. Das LĂŒbecker Landgericht sprach ihn am Freitag vom Vorwurf des versuchten Mordes frei und wies ihn stattdessen auf unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie ein.
Der Mann, der nach Aussage einer Gutachterin eine paranoide Schizophrenie hat, hatte gestanden, im Juli 2018 in einem Linienbus Feuer gelegt und zwölf FahrgÀste mit einem Messer zum Teil schwer verletzt zu haben. Er habe sich so gegen Angriffe mit Laserstrahlen wehren wollen, hatte er vor Gericht gesagt.
Mit dem noch nicht rechtskrĂ€ftigen Urteil folgte das Gericht den AntrĂ€gen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der 34-JĂ€hrige wird jetzt in einem besonders gesicherten Bereich einer psychiatrischen Klinik eingewiesen. Anders als eine GefĂ€ngnisstrafe sei die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie nicht zeitlich begrenzt, sondern hĂ€nge vom Gesundheitszustand des Patienten ab, der jĂ€hrlich ĂŒberprĂŒft werde, sagte Verteidiger Oliver Dedow.
Neben dem GestĂ€ndnis hatten auch Aufnahmen der Ăberwachungskameras aus dem Linienbus die TĂ€terschaft des 34-JĂ€hrigen belegt. Die Aufnahmen zeigen den Mann, wie er am 20. Juli 2018 den Bus bestieg.
Trotz Sommerhitze trug er eine dicke Winterjacke und eine Kappe sowie eine Schutzbrille. Damit habe er sich gegen die Strahlenangriffe schĂŒtzen wollen, denen er seit Monaten ausgesetzt gewesen sei, hatte er im Prozess ausgesagt.
Zu seinen Opfern gehörten auch mehrere niederlĂ€ndische Touristen. Einer von ihnen wurde von dem Beschuldigten mit Messerstichen so schwer verletzt, dass er nur durch eine mehrstĂŒndige Notoperation gerettet werden konnte. Der NiederlĂ€nder hatte den 34-JĂ€hrigen in dem verqualmten Bus irrtĂŒmlich fĂŒr eines der Opfer gehalten und ihm beide HĂ€nde entgegengestreckt, um ihm aus dem Bus zu helfen.
Vor Gericht hatte sich der 34-JĂ€hrige, der aus dem Iran stammt und seit fast 30 Jahren in Deutschland lebt, ausdrĂŒcklich bei den NiederlĂ€ndern mit den Worten entschuldigt, sie seien ja nicht unter denen gewesen, die ihn gelasert hĂ€tten.
Das zeige, dass der Beschuldigte auch sieben Monate nach der Tat noch nicht geheilt sei, sagte der Richter. Zur Unterbringung in der Psychiatrie gebe es daher keine Alternative, sagte er.