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Haftstrafe von zwei Jahren: Gericht in Schweden verurteilt Mann erstmals nach Sex-Gesetz


Gericht in Schweden verurteilt Mann erstmals nach Sex-Gesetz

Von dpa
11.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Nach der der Gesetzeslage darf PassivitΓ€t nicht als stilles EinverstΓ€ndnis interpretiert werden.
Nach der der Gesetzeslage darf PassivitΓ€t nicht als stilles EinverstΓ€ndnis interpretiert werden. Symbolbild: Christophe Gateau (Quelle: Christophe Gateau./dpa)
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Stockholm (dpa) - In Schweden hat das Oberste Gericht erstmals ein Urteil auf Grundlage des umstrittenen Einwilligungsgesetzes zur Zustimmung beim Sex gesprochen.

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein 27-jΓ€hriger Mann von den Stockholmer Richtern unter anderem wegen sogenannter unachtsamer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass eine Person, die gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gebracht werde, nicht ausdrΓΌcklich Nein sagen oder anderweitig ihre Weigerung ausdrΓΌcken mΓΌsse.

Das neue Sex-Gesetz war am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Es legt fest, dass beide Partner ausdrΓΌcklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein mΓΌssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht kΓΆrperlich wehrt oder Nein sagt. PassivitΓ€t soll damit nicht als stilles EinverstΓ€ndnis interpretiert werden kΓΆnnen. "Oaktsam vΓ₯ldtΓ€kt" bedeutet wΓΆrtlich ΓΌbersetzt "unachtsame Vergewaltigung" und ist im Deutschen am ehesten mit dem Begriff "fahrlΓ€ssig" zu vergleichen.

Die Vorinstanz hatte den Mann zunΓ€chst wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bislang sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluss des Obersten Gerichts dΓΌrfte nun wegweisend fΓΌr die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein.

Das Strafmaß für unachtsame Vergewaltigung legte das Gericht auf acht Monate fest. Der Mann wurde darüber hinaus wie bereits von der Vorinstanz wegen Vergewaltigung einer MinderjÀhrigen und sexueller BelÀstigung verurteilt.

In dem konkreten Fall ΓΌbernachtete der Mann bei einer Frau, mit der er zuvor seit lΓ€ngerem ΓΌber soziale Netzwerke Kontakt gehabt hatte. Die Frau hatte zugestimmt, dass er bei ihr ΓΌber Nacht blieb, soll aber auch klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm wolle. Dennoch fΓΌhrte er in der Nacht laut Gericht seine Finger in ihren Unterleib ein, die Frau nahm dies passiv hin und stimmte nicht ausdrΓΌcklich zu.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sexuelle Handlungen durchgefΓΌhrt habe, ohne dass die Frau freiwillig daran teilgenommen habe. Am Urteil Γ€ndere auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden darΓΌber einig gewesen seien, im selben Bett zu liegen und dass sie nur noch UnterwΓ€sche angehabt hΓ€tten. Der Mann habe zwar nicht vorsΓ€tzlich, dafΓΌr aber grob fahrlΓ€ssig gehandelt.

Der Mann bestritt, eine Straftat begangen zu haben. Er gab an, gedacht zu haben, die Frau habe Sex haben wollen. Er verwies zudem darauf, dass er die sexuellen Handlungen abgebrochen habe, als er gemerkt habe, dass die Frau nicht weitermachen wolle.

In Schweden wird seit der EinfΓΌhrung des Gesetzes diskutiert, was als verbale oder nonverbale Zustimmung gilt. Die schwedische Regierung hatte das neue Gesetz nach der #MeToo-Debatte 2017 vorangetrieben. In dem fΓΌr seine Gleichberechtigung bekannten skandinavischen Land hatte die Debatte besonders hohe Wellen geschlagen.

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