Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextMoskau testet erneut Hyperschall-WaffentestSymbolbild für einen TextKlopp und Bayern: Hoeneß verrät DetailsF1 live: So läuft das 3. Training in MonacoSymbolbild für einen TextBecker-Tochter teilt freizügiges FotoSymbolbild für einen TextLangjährige Nummer Zwei des Vatikans ist totSymbolbild für einen TextSpanien bekommt neues Sex-GesetzSymbolbild für einen TextMallorcas Strände schrumpfenSymbolbild für einen TextF1: Teamchef macht Druck auf SchumacherSymbolbild für einen TextVanessa Mai: Im Traumkleid in CannesSymbolbild für einen TextLidl reduziert Pools auf unter 100 EuroSymbolbild für einen Watson TeaserSonja Zietlow spricht über "Dschungelcamp"-Aus

Anerkennung als Arbeitsunfall? Witwe zieht vor Bundesgericht

Von dpa
Aktualisiert am 06.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Bundessozialgericht in Kassel.
Das Bundessozialgericht in Kassel. (Quelle: Swen Pförtner/dpa./dpa)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Kassel/Dresden (dpa) - Ist ein tödlicher Unfall durch die gesetzliche Unfallkasse abgedeckt, wenn man vor Schichtende die Firma verlässt? Mit dieser Frage befasst sich heute (11.00 Uhr) das Bundessozialgericht in Kassel.

Dort geht es um die Klage einer Witwe aus Sachsen gegen die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Die Unfallkasse hatte Hinterbliebenenzahlungen für die Frau abgelehnt, nachdem 2014 ihr Mann bei einem Verkehrsunfall getötet worden war. (AZ B 2 U 9/19 R)

Arbeitnehmer sind auf dem Weg zur Arbeit sowie auf dem Rückweg nach Hause gesetzlich unfallversichert. Hinterbliebene können Sterbegeld und Witwenrente bekommen. Doch in dem Fall aus Sachsen hatte der 1991 geborene Produktionsmitarbeiter plötzlich seine Firma bei laufender Maschine vorzeitig verlassen und stempelte auch nicht aus. Zudem soll er seiner Frau nicht - wie sonst üblich - eine Kurznachricht über seine Heimfahrt geschickt haben. Kurz vor seinem Wohnort kam es zu seinem Zusammenstoß mit einem Lastwagen.

Die Unfallkasse sieht es nicht als erwiesen an, dass der Mann auf dem Heimweg war. Die Ehefrau klagte gegen die Entscheidung und gewann. Doch das Landessozialgericht Sachsen hob das Urteil wieder auf. Es müsse ohne jeden Zweifel bewiesen werden, dass der Verstorben sich auf dem versicherten Heimweg befand. Denn dem Zurücklegen des Weges sei kein "typischer Ablauf" vorausgegangen.

Warum der Mann seinen Arbeitsplatz verließ, ist laut Bundessozialgericht unklar. Laut den vorhergehenden Gerichtsentscheidungen gab es möglicherweise Streit in der Firma. Ermittler stellten bei dem Verunglückten keine Gesundheitsprobleme oder Beeinträchtigungen durch Alkohol, Medikamente oder Drogen fest. Eine Suizidabsicht schloss seine Frau aus. Die Unfallkasse und Klägerin wollten sich vor der Verhandlung nicht äußern.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Spaniens Parlament billigt neues Sex-Gesetz
  • Axel Krüger
Von Nora Schiemann, Axel Krüger
KasselUnfall
Justiz & Kriminalität




t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website