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Nach Kölner Archiv-Einsturz: BGH überprüft Freisprüche


Zwei Menschen gestorben
Nach Kölner Archiv-Einsturz: BGH überprüft Freisprüche

Von dpa
Aktualisiert am 23.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Trümmer liegen im Jahr 2009 an der Stelle, an der sich zuvor das Kölner Stadtarchiv befand (Archivbild): Der BGH will in dem Prozess nun zwei Freisprüche überprüfen.Vergrößern des BildesTrümmer liegen im Jahr 2009 an der Stelle, an der sich zuvor das Kölner Stadtarchiv befand (Archivbild): Der BGH will in dem Prozess nun zwei Freisprüche überprüfen. (Quelle: Oliver Berg/dpa)
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Der Bundesgerichtshof überprüft die Freisprüche zweier Bauleiter nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Bei dem Unglück vor zwölf Jahren gab es zwei Tote.

Es war ein dunkler Tag in Kölns Geschichte vor zwölf Jahren: Das Stadtarchiv stürzte ein, dabei verloren zwei Menschen ihr Leben. Nun will der Bundesgerichtshof (BGH) am 7. Juli zwei Freisprüche in dem Prozess überprüfen.

Die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe wollen dann über die Revisionen der Staatsanwaltschaft verhandeln, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Ein Urteil am selben Tag ist möglich, oft wird aber ein späterer Verkündungstermin bestimmt.

Zwei Tote und Zerstörung unzähliger historischer Dokumente

Bei dem Einsturz des Archivs und zweier Wohnhäuser waren am 3. März 2009 zwei Anwohner ums Leben gekommen. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, es entstand immenser Schaden. Laut Kölner Landgericht waren die Gebäude eingestürzt, weil unmittelbar in der Nähe eine tiefe Baugrube für eine neue U-Bahn-Haltestelle durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand volllief. Als Ursache stellte das Gericht einen gravierenden Fehler beim Aushub 2005 fest: Arbeiter hatten damals einen Gesteinsblock nicht beseitigt.

Bauleiter wurden freigesprochen

Die beiden Bauleiter, die für die Errichtung der Schlitzwand und den Aushub der Grube verantwortlich waren, waren im Oktober 2018 freigesprochen worden. Das Landgericht stellte zwar Verletzungen der Sorgfaltspflicht fest, diese seien für den Einsturz aber nicht ursächlich gewesen. Ein Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Auch er hat Revision eingelegt – wie der BGH mitteilte, soll darüber gesondert per Beschluss entschieden werden. Das gelte auch für die Revision eines ehemaligen Oberbauleiters, der in einem zweiten Strafprozess zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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