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Halle-Attentäter nahm Geiseln: Urteil gegen Stephan Balliet gesprochen


Täter bereits in Haft
Halle-Attentäter nach Geiselnahme verurteilt

Von dpa-video
Aktualisiert am 27.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Stephan Balliett, der Attentäter von Halle vor Gericht (Archivbild): Nun steht er erneut vor Gericht.Vergrößern des BildesStephan Balliett, der Attentäter von Halle vor Gericht (Archivbild): Nun ist er erneut verurteilt worden. (Quelle: Christian Grube /imago-video)
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Der rechtsextreme Attentäter von Halle musste sich ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Diesmal ging es allerdings um eine Geiselnahme – während seiner Haft.

Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg (Sachsen-Anhalt) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Stendal am Dienstag.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine neunjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer auf ein Strafmaß verzichtet, die Tat stehe nach der Beweisaufnahme fest.

Wegen Anschlag bereits verurteilt

Stephan Balliet verbüßt bereits die Höchststrafe. Praktische Auswirkungen wird das neue Urteil daher zunächst nicht haben. Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags von Halle wurde er im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre ohnehin offen, wann er seine Haftstrafe abgesessen hat und in die komfortablere Sicherungsverwahrung wechseln könnte. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, hatte er versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge zwei Menschen.

Attentäter wurde in andere Gefängnisse geflogen

Der 32-jährige Attentäter gilt als extremes Sicherheitsrisiko für andere und für sich selbst. Deshalb fand der jüngste Prozess wieder unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen in Magdeburg statt. Hinter dem Angeklagten saßen stets vier maskierte Spezialkräfte der Justiz in voller Schutzausrüstung. Der Zuschauerbereich ist durch Sicherheitsglas abgetrennt. Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters Norbert Leygraf sind von Balliet weitere schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten zu erwarten, so er die Gelegenheit dazu habe.

Balliet hat nach der Geiselnahme in verschiedenen Gefängnissen gesessen. Kurz nach der Tat war er aus der JVA Burg ins bayerische Augsburg ausgeflogen worden, im Juni 2023 wurde er in die JVA Wolfenbüttel verlegt. Kurz vor Beginn des Prozesses wurde der 32-Jährige wieder nach Sachsen-Anhalt gebracht, in die Jugendanstalt Raßnitz. Von dort aus wurde er zu den vier Verhandlungstagen nach Magdeburg geflogen.

Im Gefängnis sollen sich bei Balliet stille Phasen, in denen der 32-Jährige nicht spricht und sich kaum bewegt, abwechseln mit plötzlichen Ausbrüchen. Es soll so gut wie keine Kommunikation zwischen dem Gefangenen und den Bediensteten des Strafvollzugs, Psychiatern, Sozialarbeitern und Ärzten geben. Er gilt als nicht behandlungsfähig und nicht behandlungsbereit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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