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Bachmann-Prozess geht weiter - Gefängnisstrafe gefordert


Staatsanwaltschaft ist Strafmaß zu niedrig

Von dpa, afp
Aktualisiert am 04.05.2016Lesedauer: 1 Min.
Lutz Bachmann gilt als Kopf der islamfeindlichen Organisation Pegida.Vergrößern des BildesLutz Bachmann gilt als Kopf der islamfeindlichen Organisation Pegida. (Quelle: dpa-bilder)
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Im Prozess gegen Pegida-Gründer Lutz Bachmann ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat angekündigt, gegen das Urteil wegen Volksverhetzung Rechtsmittel einzulegen. Das Amtsgericht hatte Bachmann eine Geldstrafe von 9600 Euro auferlegt.

Ob Berufung oder Revision beantragt werde, sei aber noch nicht entschieden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Bei einer Berufung würde der Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt, bei einer Revision würde das Urteil vor dem Oberlandesgericht auf Rechtsfehler überprüft. Das Gericht war deutlich unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß geblieben.

Gefängnisstrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund der vielen Vorstrafen Bachmanns eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Bachmann hatte bei Facebook Flüchtlinge als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" diffamiert.

Der 43-Jährige hatte bestritten, dass die Kommentare von ihm stammten. Nach Angaben der Verteidigung hat ein Unbekannter die Einträge verfasst. Es sei "ein Leichtes, Facebock-Seiten zu hacken", sagte seine Anwältin Katja Reichel.

Allerdings hatte Bachmann aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Taten im Februar 2015 auf einer Pegida-Kundgebung selbst gestanden. Dort hatte er im Hinblick auf Interneteinträge erklärt, er "habe ein paar Worte benutzt, wie jeder von uns". Ein entsprechendes Video davon war am ersten Prozesstag gezeigt worden.

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